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Assistenz des Bürgermeisters
STADT SEELZE
Seelze (DE)
Aktualität: 12.11.2024
Anzeigeninhalt:
12.11.2024, STADT SEELZE
Seelze (DE)
Assistenz des Bürgermeisters
Aufgaben:
- Sie unterstützen die Verwaltungsleitung als auch 2 dem Bürgermeister zugeordneten Stabsstellen durch eigenständige Organisation, inklusive Postbearbeitung, Terminkoordination und Erledigung des Schriftverkehrs.
- Sie bereiten Beschlussvorlagen vor, überwachen Budgets, sind verantwortlich für Buchungen und bearbeiten Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern
- Sie planen und koordinieren selbständig Veranstaltungen im Auf Auftrag der Verwaltungsleitung und sich für die administrative Abwicklung verantwortlich
- Sie übernehmen die Reisekostensachbearbeitung für die gesamte Stadtverwaltung
- Sie organisieren und optimieren die Abläufe im Büro der Verwaltungsleitung und arbeiten eng im Team mit den Assistenzen des Ersten Stadtrates und des Stadtbaurates
Qualifikationen:
Diskretion, Eigeninitiative und Selbstständigkeit sind erforderlich. Ebenso ist die Bereitschaft zu einer serviceorientierten, flexiblen Arbeitsweise, die sich mit den variierenden Aufgaben und den hohen Anforderungen im direkten Kontakt mit Bürgern und anderen Verwaltungsmitgliedern notwendig, um der Vielseitigkeit des spannenden Arbeitsplatzes zu entsprechen.
Das bringen Sie mit:
Erwartet werden weiterhin gute EDV-Kenntnisse, insbesondere der sichere Umgang mit MS-Office-Anwendungen. Praktische Erfahrung in den fachspezifischen Anwendungsprogrammen »More! Rubin« und mps sind wünschenswert aber nicht Voraussetzung.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist der erfolgreiche Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. des Angestelltenlehrgangs I oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung in einem dreijährigen Ausbildungsberuf mit zusätzlich mindestens 2-jähriger Erfahrung als Assistenz- oder Vorzimmerkraft für Führungskräfte. Berufserfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil.
Das bieten wir Ihnen:
Bei entsprechender Qualifikation und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TVöD.
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