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Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Sachbearbeitung im Büro für Integration­­,­­ Kennziffer: 303AE2024 14.12.2024 Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal Rostock (DE)
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Sachbearbeitung im Büro für Integration­­,­­ Kennziffer: 303AE2024

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
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Sachbearbeitung im Büro für Integration, Kennziffer: 303AE2024
Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Rostock (DE)
Aktualität: 14.12.2024

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14.12.2024, Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Rostock (DE)
Sachbearbeitung im Büro für Integration, Kennziffer: 303AE2024
Über uns:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist. Das Büro für Integration der Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzt sich für die Förderung der Integration von Zugewanderten ein. Wir arbeiten eng mit verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft, Behörden und Bildungseinrichtungen zusammen, um die Teilhabe zugewanderter Menschen in unserer Stadt zu unterstützen.
Aufgaben:
  • Administrative Unterstützung des Büros, einschließlich der Organisation von Terminen und Veranstaltungen
  • Erstellung von Berichten, Protokollen und Statistiken zu Integrationsprojekten
  • Koordination sozialraumorientierter Angebote für Zugewanderte
  • Koordination und Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen
  • Pflege der Kommunikation mit internen und externen Partnern
  • Beratung und Unterstützung von Zugewanderten sowie von Organisationen in der Integrationsarbeit
  • Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit und Erstellung von Informationsmaterialien
  • Aufbau und Pflege von Netzwerken zur Förderung der Integrationsarbeit
Qualifikationen:
  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter, Kaufleute für Büromanagement oder inhaltlich vergleichbarer Abschluss (z.B. Sozialversicherungs-, Rechtsanwalts-, Notar-, oder Steuerfachangestellter), alternativ abgeschlossener Angestelltenlehrgang I mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung
  • Erfahrungen in der Integrationsarbeit und der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen
  • Gute organisatorische Fähigkeiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung
  • Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift
  • hohe Eigeninitiative, Flexibilität und die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten
  • Teamfähigkeit und interkulturelle Kompetenz
  • Sicherer Umgang mit MS Office und gängigen Büroanwendungen
Wir bieten:
  • · sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • · individuelle Personalentwicklung
  • · betriebliches Gesundheitsmanagement
  • · familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • · flexible Arbeitszeiten
  • · Leistungsentgelt (§ 18 TVöD-VKA)
  • · Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
  • · Jahresurlaub 30 Arbeitstage
  • · betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
  • · DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
  • · Standortsicherheit Rostock
  • · Dienstradleasing
  • Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. Weitere Informationen unter:
Unser Kontakt:
Ansprechpartner: Herr Jonas Schwarz, Tel. +49 381-1328 Www.welcome-region-rostock.de welcome@region-rostock.de (https://mailto:welcome@region-rostock.de) Gez. Kerstin Franke
Weitere Informationen:
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

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