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Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Standesamtsaufsicht­­/­­Stadtverwaltungsamtmann bzw. Stadtverwaltungsamtfrau­­,­­ Kennziffer: 168AE2024 13.06.2024 Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal Rostock (DE)
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Standesamtsaufsicht/Stadtverwaltungsamtmann bzw. Stadtverwaltungsamtfrau, Kennziffer: 168AE2024
Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Rostock (DE)
Aktualität: 13.06.2024

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13.06.2024, Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Rostock (DE)
Standesamtsaufsicht/Stadtverwaltungsamtmann bzw. Stadtverwaltungsamtfrau, Kennziffer: 168AE2024
Ihre Aufgaben:
Überprüfung und Kontrolle der fachlichen Amtsführung der Standesbeamten*Standesbeamtinnen (§ 74 PStG i. V. § 2 LPStAG M-V) sowie die Prüfung und Eingriffsentscheidung bei personenstandsrechtlichen Vorgängen im Standesamt hauptsächlich i. V. m. Ausländerbeteiligung - Beurkundungen von Geburten - Eheschließungen und Lebenspartnerschaften - Sterbefälle - Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland Beratung der Standesbeamten*Standesbeamtinnen in besonders schwierigen Personenstandsfällen Beratende Begleitung für alle Personenstandsbereiche Einleiten von Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung oder falscher Angaben zum Personenstand Beteiligung an Gerichtsverfahren in Personenstandsfällen - Prüfen und Bearbeiten von Anträgen des Standesamtes an das Amtsgericht auf Berichtigung von Personenstandseinträgen (§ 48 PStG) - eigene Antragstellung an das Amtsgericht in Berichtigungssachen (§ 48 PStG) Vorgangseingriff im Rahmen der Fachaufsicht (§ 2 LPStAG M-V) bei Beurkundung in besonderen Fällen - Prüfen der Anerkennung bei Annahme als Kind im Ausland (§ 27 PStG i. V. m. PStG-VwV Nr.27.6 und dem Erlass des IM Nr. 2/2010 vom 23.7.2010) - Anordnung der Beurkundung Findelkind (§§ 24, 26 PStG) - Anordnung der Beurkundung von Personen mit ungewissem Personenstand (§§ 25, 26 PStG) Fertigen von Vorbeglaubigung öffentlicher Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind (Legalisation/ Apostille) entspr. VO über die Zuständigkeiten bei der Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den Gebrauch im Ausland vom 6.6.1992 Bearbeiten und Entscheiden von Anträgen auf Namensänderungen - Mündliche und schriftliche Beratung infolge von Anträgen auf Namensänderungen - Entgegennahme und Prüfen von Anträgen auf Feststellung des Familienamens und Weiterleiten an das Innenministerium M-V - Überprüfen der Berechtigung zur Führung von Adelsprädikaten als Namensbestandteil und akademischen Graden - Bearbeiten von Widersprüchen und Erarbeiten von Widerspruchsbescheiden
Das bringen Sie mit:
- umfassende Fachkenntnisse des Personenstandsrechtes (PStG, LPStAG M-V) und des BGB - sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen - sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift - hohes Maß an Entscheidungsfreude, Flexibilität und Belastbarkeit - Fähigkeit zu eigenverantwortlichem und sorgfältigem Arbeiten - Fähigkeit zur adressatengerechten Kommunikation

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