Informationen zur Anzeige:
IT-Support-Mitarbeiter (m/w/d)
Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH
Dresden (DE)
Aktualität: 17.07.2024
Anzeigeninhalt:
17.07.2024, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH
Dresden (DE)
IT-Support-Mitarbeiter (m/w/d)
Aufgaben:
- erster Ansprechpartner unserer Mitarbeiter und Unterstützung bei Fragen zu IT-technischen Themen
- Annahme und Bearbeitung von Supportfällen (Telefonie; Ticketsystem) sowie Bearbeitung im Rahmen des 1st-Level-Supports per Mail, Fernwartung oder vor Ort
- Einrichtung und Pflege von Hard- und Software im Clientumfeld, bei mobilen Arbeitsplätzen sowie Peripheriegeräten
- Verwaltung von Lizenzen und Peripheriegeräten mit Zuordnung zum Mitarbeiter (Asset-Management)
- Benutzerverwaltung (Anlage, Änderung, Löschung)
- technische Betreuung von Firmenveranstaltungen
- Unterweisung bzw. Schulung von Mitarbeitern
- Erstellung sowie Pflege von Anleitungen und Dokumentationen
- Innen- und Außendienst
Qualifikationen:
- Ausbildung als Industriekaufmann mit techn. Verständnis, Informatikkaufmann oder vergleichbarer Abschluss (m/w/d)
- IT-Affinität und technisches Verständnis
- Kenntnisse mit Windows 10/11 und Microsoft Office;
- hohe Kunden- und Dienstleistungsorientierung; Teamfähigkeit; selbstständige und strukturierte Arbeitsweise; sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Die gesetzlichen Neuregelungen haben zum Ziel, Beschäftigte vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu schützen. Eine unterschiedliche Behandlung von Bewerbern aufgrund eines der oben genannten Merkmale ist künftig nur sehr eingeschränkt möglich.
Einschränkungen, die der Arbeitgeber für eine Vermittlung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität des Ausbildungssuchenden und Arbeitsuchenden vornimmt, dürfen nur berücksichtigt werden, soweit sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zulässig sind.
Bei Rückfragen sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit gern behilflich!
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