Informationen zur Anzeige:
Umweltdetektiv SOD (m/w/d)
Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Aktualität: 29.08.2024
Anzeigeninhalt:
29.08.2024, Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Umweltdetektiv SOD (m/w/d)
Aufgaben:
· Durchführung von Kontrollen im gesamten Stadtgebiet und Feststellungen von illegalen Abfallablagerungen
· Sachverhaltsaufklärungen und Ermittlung der Verursacher und Durchsetzung von Maßnahmen zur unverzüglichen Gefahrenabwehr sowie Sicherstellung von Beweismitteln
· Erlass von Verwaltungsakten im Zusammenhang dieser Ablagerungen
· Erstellung von Anzeigen zu abfallrechtlichen Verstößen bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Zentralen Bußgeldstelle der Stadt Dessau-Roßlau
· aktive und anlassbezogene Beratung zu korrekter Abfallentsorgung und -trennung sowie Erläuterung von Vermeidungs-, Verwertungs- und Beseitigungsmaßnahmen
· Unterstützung von umweltpädagogischen Maßnahmen in Bildungseinrichtungen und bei zentralen Abfallsammelaktionen der Stadt
· Präsenz im öffentlichen Raum
Qualifikationen:
· abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine Ausbildung mit Bezug zum Umgang mit Abfällen resp. abgeschlossener BI-Lehrgang erforderlich
· Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Fahren eines Dienst-Kfz erforderlich
· sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich
· fundierte EDV-Kenntnisse hinsichtlich Standardsoftware sowie GIS-Anwendungen sowie ein ausgeprägtes Interesse an einem sauberen Stadt- und Landschaftsbild wünschenswert
· Weiterbildung zum Verwaltungswirt »kommunaler Vollzugsdienst« mit Prüfung wünschenswert
· mehrjährige praktische Erfahrungen im ordnungsbehördlichen Außendienst von mindestens zwei Jahren wünschenswert
· Gesprächsführungskompetenzen sowie Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit
· Lernfähigkeit- und bereitschaft sowie Flexibilität
· Tragen der Dienstkleidung während der Dienstzeit sowie Bereitschaft zum Arbeiten bei schlechten Witterungsbedingungen im Freien und im Schichtbetrieb, ggf. auch an Sonn- und Feiertagen und allein
Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 BZRG beizubringen.
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