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Sachbearbeitung (m/w/d) in der Stabsstelle der Bürgermeisterin 08.11.2024 Stadt Georgsmarienhütte Georgsmarienhütte (DE)
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Sachbearbeitung (m/w/d) in der Stabsstelle der Bürgermeisterin

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Sachbearbeitung (m/w/d) in der Stabsstelle der Bürgermeisterin
Stadt Georgsmarienhütte
Georgsmarienhütte (DE)
Aktualität: 08.11.2024

Anzeigeninhalt:

08.11.2024, Stadt Georgsmarienhütte
Georgsmarienhütte (DE)
Sachbearbeitung (m/w/d) in der Stabsstelle der Bürgermeisterin
Aufgaben:
Die Stabsstelle der Bürgermeisterin ist direkt der Verwaltungsleitung unterstellt und nimmt insbesondere Aufgaben als Schnittstelle zwischen den kommunalpolitischen Gremien und den Fachbereichen wahr. In diesem Zusammenhang erfolgt neben dem Sitzungsdienst unter anderem auch eine kommunalrechtliche Beratung innerhalb der Verwaltung. - Bearbeitung kommunalrechtlicher Fragestellungen - Koordinierung der Rats- und Ausschussarbeit - Vorbereitung und Wahrnehmung des Sitzungsdienstes der Sitzungen des Rates - Betreuung der Ratsmitglieder sowie der Fachsoftware Session/Mandatos - Bearbeitung von Ehrungsangelegenheiten
Qualifikationen:
- die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder eine vergleichbare Qualifikation - oder alternativ die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit erfolgreichem Abschluss des zweiten Angestelltenlehrgangs (AII) oder eine vergleichbare Qualifikation - umfassende Kenntnisse im Kommunalrecht, insbesondere des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - vorzugsweise Erfahrung in der Betreuung städtischer Gremien - eine Affinität zu EDV- und Fachanwendungsverfahren, wünschenswert im Ratsinformationssystem Session - die notwendige Gelassenheit im Umgang mit allen Akteuren der Verwaltung und der Politik - eine ausgeprägte Loyalität - eine hohe Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Engagement - souveränes Auftreten und gutes Kommunikationsvermögen in Wort und Schrift - eine strukturierte, eigenständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise Die Teilnahme an Terminen und Gremiensitzungen außerhalb der normalen Dienstzeiten ist aufgrund der Besonderheiten des Aufgabengebietes erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für Dienstfahrten gegen Entschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz werden vorausgesetzt.

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