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Sachbearbeitung (m/w/d) für besonderes Ausländerrecht
Hansestadt Lüneburg Bereich Personalservice
Lüneburg (DE)
Aktualität: 05.11.2024
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05.11.2024, Hansestadt Lüneburg Bereich Personalservice
Lüneburg (DE)
Sachbearbeitung (m/w/d) für besonderes Ausländerrecht
Aufgaben:
Entscheidung über
- Erteilung, Verlängerung, Versagung und Rücknahme von Aufenthaltstiteln, insbesondere im humanitären Bereich (hierzu zählt auch die Fallbearbeitung im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise),
- Befristungen von Wiedereinreisesperren in Ausweisungs- bzw. Abschiebungsverfahren,
- Ausweisung bei straffälligen Ausländer:innen sowie Verlust des Freizügigkeitsrechts bei EU-Bür-ger:innen,
die Wahrnehmung des Publikumsverkehrs im Rahmen des Rückkehrmanagements (Rückkehrberatung ausreisepflichtiger Ausländer:innen, Beantragung finanzieller Hilfen im Falle der freiwilligen Ausreise),
die Vorbereitung und Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei ausreisepflichtigen Personen, Beschaffung von Passersatzpapieren, inklusive evtl. notwendiger Vorführungen der Ausreisepflichtigen bei den zuständigen Auslandsvertretungen,
die Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation bei Aufgriffen von illegalen Personen, insbesondere die persönliche Anhörung und die Entscheidung über Beantragung von Abschiebungshaft beim Amtsgericht zur Sicherung der Abschiebung,
das Erstellen von Stellungnahmen in Zusammenhang mit Klageverfahren,
die Dateneingabe- und Pflege im eingesetzten Ausländerverfahren und im Ausländerzentralregister sowie
die Zusammenarbeit mit u.a. dem BAMF, den Polizeibehörden des Bundes und der Länder, den Landesaufnahmebehörden.
Qualifikationen:
Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung »Allgemeine Dienste«, das heißt ein abgeschlossenes Studium als Dipl.- Verwaltungswirt:in
(FH) bzw. Bachelor of Arts- Allgemeine Verwaltung oder Verwaltungsökonomie, alternativ ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Laws oder den Angestelltenlehrgang II. Mehrjährige Berufserfahrung sowie Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert.
Es handelt sich um eine komplexe und schwierige Rechtsmaterie, die ständigen Fortentwicklungen unterworfen ist. Die Aufgabenwahrnehmung erfordert daher idealerweise fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Allgemeinen Verwaltungs- und im Ausländerrecht, Selbständigkeit bei der Aufgabenerfüllung, ausgeprägte soziale Kompetenzen, insbesondere Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit, ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit (Stressstabilität), ein gewandtes und sicheres Auftreten auch in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenzen. Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert.
Die Aufgabe eignet sich aber auch für engagierte Berufsanfänger:innen, die Interesse an diesem anspruchs-vollen Rechtgebiet haben, den Willen den eigenen Wissenshorizont kontinuierlich zu erweitern und motiviert sind, sich in dem Spannungsfeld zwischen Ordnungs- und Willkommensbehörde fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.
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