Informationen zur Anzeige:
eine Leiterin / einen Leiter der Fachgruppe 4.2 »Clearing« (w/m/d)*
Zentrale Ausländerbehörde für Asylbewerber
Eisenhüttenstadt (DE)
Aktualität: 07.11.2024
Anzeigeninhalt:
07.11.2024, Zentrale Ausländerbehörde für Asylbewerber
Eisenhüttenstadt (DE)
eine Leiterin / einen Leiter der Fachgruppe 4.2 »Clearing« (w/m/d)*
Aufgaben:
Steuerung und Koordinierung der Fachgruppe 4.2, u.a.
· fachliche und dienstrechtliche Leitung aller Beschäftigten der Fachgruppe mit Sitz in Schönefeld
· kurz- und mittelfristige Personaleinsatzplanung, Mitarbeit bei der Personalbedarfsplanung
· Gewährleisten einer einheitlichen Rechtsanwendung in der Fachgruppe
· Erarbeiten von Lösungsvorschlägen zur Prozessoptimierung sowie der fachlichen Qualitätssicherung
Bearbeitung und Klärung von Grundsatzfragen sowie Widerspruchs- und Prozesssachbearbeitung
· Grundsatzangelegenheiten zum Recht der Ausweisung und Rückführung ausländischer Straftäter
· konzeptionelle und strategische Bearbeitung von Fragen der Ausweisung und der Herbeiführung von Vollzugsvoraussetzungen für Rückführungen sowie dem Erlass von Ordnungsverfügungen in verantwortlicher Position
· primärer Ansprechpartner für die Fachaufsicht (Ref. 21) sowie für die Leitungsebene der ZABH in Ausweisungsverfahren
· Durchführen von Anhörungen und Erstellen von Ausweisungsverfügungen
· Prüfen der Voraussetzungen von Abschiebungsverboten und innerstaatlichen Vollzugshindernissen in komplexen Fällen
· Prüfen und Herstellen der Vollzugsvoraussetzungen sowie Beseitigen von Abschiebungshindernissen (insbes. Prüfen von Bleiberechten, Abschiebungshindernissen und ggf. Einleitung und Monitoring der Passersatzbeschaffung, Einholen notwendiger Zustimmungen anderer Behörden usw.)
· Vertreten der Behörde gegenüber dem BAMF und den Staatsanwaltschaften, um Verfahrensstände abzuklären, Widerrufe einzuleiten und Zustimmungen nach den § § 154b und 456a StPO einzuholen
Anhörungen und Entscheidungen
· eigenständiges Bearbeiten sowie Klären von Grundsatzfragen und besonders schwierig gelagerten Einzelfällen
· Klären / Abstimmen und Treffen einer Entscheidung insbesondere zum weiteren Vorgehen in Fällen nach § 15 a AufenthG (§ 3 Nr. 4 der AuslRZV)
· vorrangiges Prüfen von Bleiberechten, Verfügen der Verteilung bzw. Erstellen von rechtsmittelfähigen Bescheiden mit Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung
· Prüfen von Unterlagen im Zusammenhang mit Anhörungen und Widersprüchen zu getroffenen Entscheidungen in Fällen nach § 15a AufenthG (§ 3 Nr. 4 der AuslRZV)
· Entscheiden und Schlusszeichnen von Ordnungsverfügungen (Aufenthaltsbeschränkungen, Meldeauflagen, Einreiseverbote etc.) und Fahndungsausschreibungen zur Vorbereitung und Sicherung der Abschiebung
Sicherheitsrelevante Vorgänge
· Befassen mit geheimhaltungsbedürftigen sicherheitsrelevanten Vorgängen (sog. »Gefährder«)
· Einholen und Auswerten der diesbezüglichen Erkenntnisse
· Zusammenarbeit mit Verfassungsschutzbehörden
· Mitarbeit in der zuständigen Arbeitsgruppe Sicherheit im MIK (SAGA)
Qualifikationen:
· abgeschlossenes Bachelor- bzw. Diplom-Studium (FH) der Fachrichtungen Öffentliche Verwaltung, Recht, Verwaltung und Recht, Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
· Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder einer dieser als gleichwertig anerkannten Laufbahn des gehobenen Dienstes
· Fremdsprachenkenntnisse sowie eine mehrjährige Führungs- und Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, vorzugsweise im Polizei- und Ordnungsrecht bzw. Aufenthalts- und Asylrecht, sind von Vorteil
· Einverständnis zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz
· Beherrschung der gängigen MS-Office-Produkte
· Fahrerlaubnis der Klasse B
· ein hohes Maß an Sozialkompetenz (Konflikt- und Kritikfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit) sowie an Kommunikationsfähigkeit
· selbstständiges und sorgfältiges Arbeiten
· Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit
· Verständnis für kulturelle Vielfalt
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung ist die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen und zum Führen eines Dienst-Kfz unabdingbar.
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