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Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Sachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Beistandschaften 11.10.2024 Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin Norderstedt (DE)
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Sachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Beistandschaften

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Sachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Beistandschaften
Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Aktualität: 11.10.2024

Anzeigeninhalt:

11.10.2024, Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Sachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Beistandschaften
Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung von Eltern in Unterhaltsangelegenheiten - Beratung von Müttern nach der Geburt eines nichtehelichen Kindes - Beistandschaften wegen Feststellung der Vaterschaft - Beistandschaft zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche eines Kindes - Prozessvertretung vor dem Familiengericht - Beurkundungen
Qualifikationen:
- Beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder - Beamtinnen und Beamten in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die sich bereits in der Besoldungsgruppe A 8 SHBesG befinden und den Nachweis der breiten Verwendung im Sinne von § 27 Abs. 1 ALVO erbringen (mindestens zwei sich voneinander unterscheidende Dienstposten für die Dauer von zwei Jahren) und die Bereitschaft haben, den Bewährungsaufstieg gemäß § 27 ALVO zu absolvieren oder - Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II oder mit der Bereitschaft zum Ablegen der Angestelltenprüfung II und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder Sozialbehörde oder - Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) und Vorliegen des Befreiungstatbestandes von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Punkt 7 Abs. 5a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA oder - Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor) bzw. eine gleichwertige abgeschlossene Qualifikation idealerweise mit Berufserfahrung im Familienrecht Bitte beachten Sie, dass die Anwaltstätigkeit nur im Hauptberuf ausgeübt werden darf. Die Tätigkeit als Beistand ist nebenberuflich nicht zulässig. Wünschenswert sind: Erfahrungen im Publikumsbereich sowie ein routinierter Umgang mit Standardsoftware (Word, Excel)

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