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BAV Dienstsitz Aurich
Sachbearbeiterin­­/­­Sachbearbeiter »Ordnungswidrigkeitenverfahren« (m/w/d) 11.10.2024 BAV Dienstsitz Aurich Stuttgart (DE)
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Informationen zur Anzeige:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter »Ordnungswidrigkeitenverfahren« (m/w/d)
BAV Dienstsitz Aurich
Stuttgart (DE)
Aktualität: 11.10.2024

Anzeigeninhalt:

11.10.2024, BAV Dienstsitz Aurich
Stuttgart (DE)
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter »Ordnungswidrigkeitenverfahren« (m/w/d)
Aufgaben:
Sie sind für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde zuständig: · Sie verfolgen und ahnden Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr und anderer Vorschriften aus dem Bereich des Verkehrsrechts und wirken auf diese Weise mit am Schutz der Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, an der Erhöhung der Verkehrssicherheit, am Schutz der Umwelt und nicht zuletzt an der Einhaltung eines fairen Wettbewerbs. · Ihre Tätigkeit im Bereich »Ordnungswidrigkeitenverfahren« umfasst u. a. die Auswertung von Kontrollberichten und Anzeigen, die Einleitung von Bußgeldverfahren, ggf. die weitere Aufklärung des Sachverhaltes, den Erlass von Bußgeldbescheiden oder anderer verfahrensabschließender Maßnahmen einschließlich der Bearbeitung von Einsprüchen. · Darüber hinaus beantworten Sie Anfragen und erteilen Auskünfte an Dritte.
Qualifikationen:
· Einschlägiger Bachelor- oder Diplomstudiengang (Uni oder FH) (z. B. mit wirtschafts-, sozial-, rechts- oder verwaltungswissenschaftlichem Bezug) oder · nachgewiesene gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (z. B. gleichwertiger anderer Abschluss mit beruflicher Vorerfahrung im gesuchten Bereich oder abgeschlossene Aus- bzw. Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt) oder · für Beamtinnen bzw. Beamte die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes. Wenn Sie sich in einem Großteil der folgenden wichtigen Anforderungskriterien wiederfinden und bereit sind, sich in neue Aufgabengebiete bzw. Rechtsgebiete einzuarbeiten, sind Sie richtig bei uns: · Lernfähigkeit, gute Auffassungsgabe und Urteilsfähigkeit · von Vorteil sind Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht · Selbständigkeit und Initiative · Genderkompetenz · Kommunikations- und Informationsfähigkeit · Fähigkeit zur Zusammenarbeit · Flexibilität, Belastbarkeit und Organisationsfähigkeit

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