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Grundsatzsachbearbeiter*in (w/m/d) Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Aktualität: 26.09.2024
Anzeigeninhalt:
26.09.2024, Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Grundsatzsachbearbeiter*in (w/m/d) Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgaben:
- umfassende Verfolgung der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Jugendhilferechts und Bestimmung von Grundsätzen, Richtlinien und Verfahrensanweisungen
- Erarbeitung einheitlicher Standards und Qualitätsmerkmale und Sicherung der einheitlichen Bearbeitung
- Einarbeitung neuer Sachbearbeiter*innen und Erstellung von Einarbeitungsrichtlinien für neue Mitarbeitende
- Gemeinsame Bearbeitung und Abstimmung mit Sachbearbeiter*innen bei komplizierten Sachverhalten, schwierigen Fallabgaben und Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
- Bearbeitung von Fallübernahmen von anderen Jugendämtern und Fallabgaben an andere Jugendämter
- Unterstützung der Amtsleitung und Fachbereichsleitung 410 bei der Vorbereitung und Umsetzung der verwaltungstechnischen Übernahme der Eingliederungshilfe
- Strukturierung, Anpassung und Überwachung des X:-Verzeichnisses entsprechend Aktenplan im Rahmen des Digitalisierungsprojektes
- Unterstützung Panda bei der Umsetzung des Digitalisierungsprozesses im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Interne Systemkoordination LogoData
- Verantwortlicher Ausbilderin für den Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe
Qualifikationen:
- abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II bzw. die Bereitschaft die Angestelltenprüfung II abzulegen und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder
- abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten und Vorliegen des Befreiungstatbestands von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach § 29 a Abs. 7 TVÜ oder Punkt 7 Abs. 5 a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA
- Beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste bzw. Beamt*innen in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, die sich bereits in der Laufbahngruppe A 8 SHBesG befinden und den Nachweis der breiten Verwendung im Sinne von § 27 Abs. 1 ALVO erbringen (mindestens zwei sich voneinander unterscheidende Dienstposten für die Dauer von zwei Jahren) und die Bereitschaft haben, den Bewährungsaufstieg gemäß § 27 ALVO zu absolvieren oder
- Umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Jugendhilfe und der weiteren Sozialgesetzbücher, sowie des Verwaltungsrechts.
Wünschenswert sind: Berufserfahrung im Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, mind. 1 Jahr
- Sach- und Fachkompetenz
- Teamfähigkeit
- Hohe Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktlösungskompetenz
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