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Stadtverwaltung Referat Personal
117.24.30.052 Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) Ref.Recht und Ordnung Kommunaler Vollzugsdienst 29.08.2024 Stadtverwaltung Referat Personal Kaiserslautern (DE)
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117.24.30.052 Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) Ref.Recht und Ordnung Kommunaler Vollzugsdienst
Stadtverwaltung Referat Personal
Kaiserslautern (DE)
Aktualität: 29.08.2024

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29.08.2024, Stadtverwaltung Referat Personal
Kaiserslautern (DE)
117.24.30.052 Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) Ref.Recht und Ordnung Kommunaler Vollzugsdienst
Aufgaben:
Das Tragen von Uniform ist im Außendienst Pflicht.  Durchführung von Kontrollen und Ermittlungen in allen ordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung  Durchführung von Streifen und Kontrollen, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Behörden  Erteilung von Verwarnungen, Erstattung von Anzeigen, Erlass und Durchsetzung von Verfügungen  Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Lärmschutz, gefährliche Hunde, PsychKHG Marktwesen, Schwarzarbeit, Arzneimittelgesetz u.a.  Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Bürgerbeschwerden sowie Kontaktpflege mit Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen, Interessenvertretungen und Vereinen
Qualifikationen:
Fürerschein: Fahrerlaubnis Klasse B(erforderlich) Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen, höfliches und sicheres Auftreten sowie gute Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsbehördenrecht gefordert. Grundkenntnisse in EDV, insbesondere den Office-Programmen müssen ebenso vorhanden sein, wie der Führerschein der Klasse B. Englische Sprachkenntnisse und/oder weitere Fremdsprachen wären von Vorteil. Die Tätigkeit erfordert körperlichen Einsatz, weshalb interessierte Damen und Herren über eine uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit verfügen müssen. Bewerberinnen und Bewerber sollen im Idealfall über eine abgeschlossene Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen oder eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten verfügen oder den ersten Angestelltenlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben oder aktuell besuchen. Bewerben können sich ebenfalls Personen mit einer abgeschlossenen dreijährigen kaufmännischen Ausbildung die die Bereitschaft mitbringen, den nächstmöglichen Angestelltenlehrgang I im Jahr 2025 zu besuchen.

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