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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BAMF-2024-590 mehrere Entscheiderinnen bzw. Entscheider unbefristet (w/m/d) 14.09.2024 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Berlin (DE)
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BAMF-2024-590 mehrere Entscheiderinnen bzw. Entscheider unbefristet (w/m/d)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Berlin (DE)
Aktualität: 14.09.2024

Anzeigeninhalt:

14.09.2024, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Berlin (DE)
BAMF-2024-590 mehrere Entscheiderinnen bzw. Entscheider unbefristet (w/m/d)
Aufgaben:
In den Außenstellen des Bundesamtes werden federführend operative Tätigkeiten im Asyl- und Integrationsbereich wahrgenommen. Neben der allgemeinen Verwaltungsarbeit werden Sie schwerpunktmäßig als Entscheiderin bzw. Entscheider im Asylbereich eingesetzt. Erfahren Sie mehr über das Asylverfahren und die Tätigkeit einer Entscheiderin bzw. eines Entscheiders auf unserer Homepage www.bamf.de/asyl (http://www.bamf.de/asyl) . - Sie bearbeiten als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Asylerst- und Folgeverfahren, indem Sie eingehende Anträge prüfen, persönliche Anhörungen mit Asylbewerbenden in deutscher Sprache unter Beisein einer dolmetschenden Person durchführen, über die Asylanträge entscheiden und anschließend Bescheide erstellen - Außerdem entscheiden Sie über das Vorliegen von Abschiebungsverboten, erlassen Abschiebungsandrohungen und ordnen Einreise- und Aufenthaltsverbote an - Darüber hinaus prüfen Sie Asylanträge im Hinblick auf die Zuständigkeit eines anderen Staates (Verordnung Dublin III) und bereiten diese für ein eventuelles Übernahmeverfahren auf - Des Weiteren bearbeiten Sie Widerrufs- und Rücknahmeverfahren und überprüfen Entscheidungen über Asylanträge
Qualifikationen:
Soft-Skills: Kundenorientierung, Selbständiges Arbeiten, Leistungsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen - Wir suchen Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau. Förderlich sind die Fachrichtungen Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften - Alternativ verfügen Sie über eine abgeschlossene fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes oder einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen* - Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen - Sie interessieren sich für gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und migrationspolitische Fragestellungen und verfügen idealerweise bereits über Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten; dazu zählen u.a. Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, Dublin III Verordnung sowie die jeweiligen Verwaltungsvorschriften - Bevorzugt werden Personen mit Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung - Sie besitzen Offenheit, eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise mit hoher Eigeninitiative auch bei Termindruck sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache - Ihre Selbstsicherheit und Diversitykompetenz ermöglichen Ihnen ein empathisches Auftreten in Ihrem Arbeitsumfeld - Durch Ihre Flexibilität, Motivation und Neugier sind Sie bereit, bei Bedarf auch in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt zu werden - Da für die Ausübung der Tätigkeit eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen

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