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Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Sachbearbeiter*in (w/m/d) für das Haushaltswesen im Dezernat III 19.09.2024 Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin Norderstedt (DE)
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Sachbearbeiter*in (w/m/d) für das Haushaltswesen im Dezernat III

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Norderstedt (DE)

Informationen zur Anzeige:

Sachbearbeiter*in (w/m/d) für das Haushaltswesen im Dezernat III
Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Aktualität: 19.09.2024

Anzeigeninhalt:

19.09.2024, Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Sachbearbeiter*in (w/m/d) für das Haushaltswesen im Dezernat III
Aufgaben:
- Haushaltssachbearbeitung für die Ämter und die Stabstelle des Dezernats III - Koordinierung des Haushalts für das Dezernat III insgesamt - Haushalts- und Berichtswesen, sowie die Bearbeitung sonstiger Finanzthemen für die jeweiligen Fachbereiche, Ämter, die Stabstelle sowie die Dezernatsleitung - Kosten- und Leistungsrechnung - Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gebäuden, Infrastrukturen, Betriebsvorrichtungen etc. für das Dezernat III - Sitzungsdienst für die vom Dezernat III zu betreuenden politischen Gremien
Qualifikationen:
Soft-Skills: Organisationsfähigkeit, Sorgfalt/Genauigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität - Die beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder - Beamt*innen in der Laufbahngruppe 1, zweites Aufstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die sich bereits in der Besoldungsgruppe A 8/9 SHBesG befinden und den Nachweis der breiten Verwendung im Sinne von § 27 Abs. 1 ALVO erbringen (mindestens zwei sich voneinander unterscheidende Dienstposten für die Dauer von 2 Jahren) und die Bereitschaft haben, den Bewährungsaufstieg gemäß § 27 ALVO zu absolvieren oder - Die abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II oder - Die abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten, mit der Bereitschaft zum Ablegen der Angestelltenprüfung II und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Verwaltung, oder dem Vorliegen des Befreiungstatbestands von der Ausbildungs- und Prüfungsflicht nach § 29 a abs. 7 TVÜ oder Punkt 7 Abs. 5 a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA - Hohe Soziale Kompetenz - Kommunikations- und Präsentationsfähigkeit - Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise - Organisations- und Innovationsfähigkeit - Strategisches Denkvermögen Wünschenswert sind Erfahrungen im Bereich Haushaltsrecht, Doppik und / oder Kosten- und Leistungsrechnung sowie nachgewiesene Teilnahme an Fortbildungen zum o.g. Themenbereich

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