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Mitarbeiter Reisekosten/Trennungsgeld/Haushalt (m/w/d)
Landeskriminalamt Sachsen
Dresden (DE)
Aktualität: 15.11.2024
Anzeigeninhalt:
15.11.2024, Landeskriminalamt Sachsen
Dresden (DE)
Mitarbeiter Reisekosten/Trennungsgeld/Haushalt (m/w/d)
Aufgaben:
Am Aufgabenquerschnitt der Abteilung 1 wird deutlich, dass das Landeskriminalamt Sachsen als Zentralstelle für Verbrechensbekämpfung seine Arbeit ohne Organisation der Aus- und Fortbildung, Personal-, Haushalts- und Wirtschaftsverwaltung sowie den Inneren Dienst nicht professionell leisten könnte. Neben diesen internen Service- bzw. Querschnittsfunktionen unterstützt und berät die Abteilung die Amtsleitung. Das Referat 14 »Technik/Verwaltung« ist ein Servicereferat für die Bediensteten des Landeskriminalamtes.
- Bearbeitung von Dienstreiseanträgen sowie die Abrechnung von Reisekosten nach dem SächsRKG
- Berechnung von Trennungsgeld und Reisebeihilfen
- Berechnung der Erstattung von Reisekosten und Trennungsgeld
- Recherchetätigkeiten bezüglich Übernachtungs- und Transportmöglichkeiten
- Erstellung von Kostenvergleichen
- Buchung, Umbuchung, ggfls. Stornierung von Übernachtungen, Bahn- und Flugreisen, auch im oder ins Ausland
- Unterstützende Tätigkeiten im Bereich Haushalt, wie Durchführung von einfachen Beschaffungsmaßnahmen, Vertretung der Zahlstelle, Mitwirkung bei der Inventarisierung gem. Sächsischer Haushaltsordnung (SäHO)
Qualifikationen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter, Fachangestellter für Bürokommunikation, Kaufmann für Bürokommunikation, Kaufmann für Büromanagement oder Bürokaufmann (bitte Nachweis beifügen)
- mindestens zwölfmonatige Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
- sicherer Umgang mit den Softwareprogrammen des MS-Office-Pakets (insbesondere Word und Excel)
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und freundliches Auftreten
- Kenntnisse aus vorangegangenen einschlägigen Tätigkeiten im Bereich der sächsischen Polizei bzw. im Reisekosten-/Trennungsgeldrecht und/oder Haushalts-/Rechnungswesen
Die Tätigkeit setzt eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus.
Standorte