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Landratsamt SBK Schwarzwald-Baar-Kreis
Mitarbeiter­­/­­-in (m/w/d) Kompostanlagen­­,­­ Amt für Abfallwirtschaft 21.12.2024 Landratsamt SBK Schwarzwald-Baar-Kreis Villingen-Schwenningen (DE)
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Mitarbeiter­­/­­-in (m/w/d) Kompostanlagen­­,­­ Amt für Abfallwirtschaft

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Landratsamt SBK Schwarzwald-Baar-Kreis
Villingen-Schwenningen (DE)

Informationen zur Anzeige:

Mitarbeiter/-in (m/w/d) Kompostanlagen, Amt für Abfallwirtschaft
Landratsamt SBK Schwarzwald-Baar-Kreis
Villingen-Schwenningen (DE)
Aktualität: 21.12.2024

Anzeigeninhalt:

21.12.2024, Landratsamt SBK Schwarzwald-Baar-Kreis
Villingen-Schwenningen (DE)
Mitarbeiter/-in (m/w/d) Kompostanlagen, Amt für Abfallwirtschaft
Aufgaben:
  • Abwicklung des Publikumsverkehrs mit Gewerbe- und Privatkunden an der Kompostanlage Villingen
  • Bedienung von Fahrzeugwaage, Kasse und Abrechnungssystem
  • Fachberatung zu den angebotenen Kompostprodukten
Qualifikationen:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, eine kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation mit einschlägigen Berufserfahrungen
  • wünschenswert sind Erfahrungen in der Gartenarbeit, bzw. einen »grünen Daumen«
  • gute EDV-Kenntnisse
  • kommunikative Fähigkeiten, freundliches und sicheres Auftreten gegenüber Kunden
  • Belastbarkeit, Teamgeist
Wir bieten:
  • regelmäßige Arbeitszeiten
  • eigenverantwortliche Tätigkeit an externer Betriebsstätte des Landratsamtes
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD
  • ein etabliertes betriebliches Gesundheitsmanagement, u.a. Firmenfitness mit Hansefit
  • ein Arbeitgeberzuschuss von 25,00 EUR für das »Move-Deutschland-Ticket Job«
Unser Kontakt:
Herr Martin Fetscher Amtsleitung im Amt für Abfallwirtschaft Telefon: 0160 96975538
Weitere Informationen:
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis fördert die Gleichstellung seiner Mitarbeiter*innen und begrüßt deshalb Bewerbungen aller Fachkräfte, unabhängig von Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

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