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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Leiter (m/w/d) der Abteilung 10 - Geologie 16.08.2024 Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Freiberg, Sachsen (DE)
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Leiter (m/w/d) der Abteilung 10 - Geologie

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Sächsisches Staatsministerium für Energie­­,­­ Klimaschutz­­,­­ Umwelt und Landwirtschaft
Freiberg, Sachsen (DE)
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Leiter (m/w/d) der Abteilung 10 - Geologie
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Freiberg, Sachsen (DE)
Aktualität: 16.08.2024

Anzeigeninhalt:

16.08.2024, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Freiberg, Sachsen (DE)
Leiter (m/w/d) der Abteilung 10 - Geologie
Aufgaben:
Leitung und Führung der Abteilung 10 »Geologie« mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: Wahrnehmung der administrativen Führungs- und Steuerungsaufgaben der Abteilung, Grundsätzliche fachstrategische Ausrichtung der Aufgaben der Abteilung, Steuerung der Facharbeit und des Wissenstransfers, Impulsgebung und Vernetzung der Abteilung im Prozess der Entwicklung des LfULG zu einer bürgernahen, modernen, leistungsfähigen Fachverwaltung, Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten sowie Beratung bei und Umsetzung von strategischen Vorgaben der Behördenleitung, Bearbeitung von Grundsatzfragen zur Ausrichtung des Staatlichen geologischen Dienstes in Sachsen, Abgabe von fachlichen Stellungnahmen, Gutachten und Berichten, Zusammenarbeit mit geologischen Diensten der Länder, nationalen und internationalen geologischen Diensten, mit geowissenschaftlichen Forschungsinstitutionen sowie Fachverbänden.
Qualifikationen:
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom/Master) in der Fachrichtung Geologie, Geophysik, Mineralogie, Geowissenschaften, Geoökologie oder in einer vergleichbaren relevanten Fachrichtung (Fachhochschulstudiengänge erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn es sich um akkreditierte Masterstudiengänge handelt), langjährige Erfahrung in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Führungsspanne mindestens auf der Ebene einer Referatsleitung einer einem Ministerium nachgeordneten Behörde oder in einer vergleichbaren Organisationseinheit in der Verwaltung oder in einem Unternehmen, Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Geowissenschaften, vorzugsweise im Aufgabengebiet, Überblick zu fachwissenschaftlich aktuellem Wissen und Methodenkenntnis in aktuellen Handlungsfeldern in Bezug auf das Aufgabengebiet und digitale Transformationsprozesse, Fahrerlaubnis Klasse B. Weiterhin wird die Fähigkeit zu fachübergreifendem strategischen Denken und Handeln, ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, sicheres Auftreten, Engagement, Flexibilität, Selbständigkeit, eine ziel- und lösungsorientierte Arbeitsweise sowie die Befähigung zur Leitung einer größeren Organisationseinheit und in diesem Zusammenhang Entscheidungsstärke, Delegationsvermögen sowie Moderations- und Konfliktfähigkeit erwartet. - Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln für Projekte - fachspezifische Englischkenntnisse in Wort und Schrift - mehrjährige Berufserfahrung in einem Explorations- bzw. Consultingbetrieb mit Bezug auf das Aufgabengebiet - eine abgeschlossene Promotion im Aufgabengebiet - Überblick und Kontakte zu Fachinstitutionen, Forschungseinrichtungen und Staatlichen Geologischen Diensten - auch länderübergreifend - Verwaltungserfahrungen. Bedienstete des Freistaates Sachsen müssen die Beförderungsgrundsätze für die Übertragung von Ämtern der Besoldungsgruppe A 16 in der Sächsischen Staatsverwaltung vom 21. Dezember 2020 in der Fassung vom 3. Juni 2024 erfüllen. Voraussetzung sind überdurchschnittliche Leistungen in den letzten beiden Regelbeurteilungen (Gesamturteil mindestens 13 Punkte, ab dem Jahr 2024 12,50 Punkte), davon mindestens eine Regelbeurteilung in A 15/E 15 bzw. eine den Voraussetzungen entsprechende Anlassbeurteilung. Besondere Bedeutung wird den Merkmalen Sozial- und Führungskompetenz beigemessen. Weiterhin müssen eine den Anforderungen des Dienstpostens entsprechende notwendige Erfahrung auf verschiedenen Dienstposten nachgewiesen werden. Von der erforderlichen Verwendungsbreite und -tiefe wird grundsätzlich ausgegangen, wenn eine mindestens einjährige Tätigkeit bei wenigstens einer obersten Landes- oder Bundesbehörde und eine mindestens zweijährige Tätigkeit bei einer anderen Behörde vorliegen und wenn diese Tätigkeiten in verschiedenen Aufgabenbereichen wahrgenommen worden sind. Auf die Ausnahmeregelungen im Einzelfall in den o.g. Beförderungsgrundsätzen wird verwiesen. Externe Bewerber/innen müssen die Verwendungsbreite und -tiefe durch berufliche Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen nachweisen. Diese müssen der Wertigkeit der erforderlichen Tätigkeiten interner Bediensteter entsprechen.

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