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Lebensmittelkontrolleur (m,w,d)
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Parchim (DE)
Aktualität: 04.06.2024
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04.06.2024, Landkreis Ludwigslust-Parchim
Parchim (DE)
Lebensmittelkontrolleur (m,w,d)
Lebensmittelkontrolleur (m,w,d)
Im Fachdienst 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu besetzen.
- Kontrolle, Überwachung und Vollzug des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, sowie Erzeugnissen im Sinne des Tabakerzeugnis- und Weingesetzes
- Entnahme, Aufbereitung, Versendung amtlicher Proben
- Auswertung und Bearbeitung von Prüfberichten zu beanstandeten Proben, Festlegung und Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers
- Vollzugsmaßnahmen und Ermittlungstätigkeiten bei lebensmittelrechtlichen Verstößen
- Ermittlungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit EU-Schnellwarnungen und Rückrufen
- Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen an Erzeugnisse (unter anderem Kennzeichnung, sensorische, physikalische, chemische Prüfungen)
- Beratung von Betriebsinhabern zu Hygienefragen, betrieblichen Eigenkontrollen und baurechtlichen Antragsverfahren
- Fertigen von lebensmittelrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Gaststättenerlaubnis- und Baugenehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
- Durchführung von Handelsklassenkontrollen von Obst und Gemüse im Einzelhandel
- Akten- und EDV-technische Dokumentation der Außendiensttätigkeiten
- abgeschlossene Berufsausbildung als Lebensmittelkontrolleur beziehungsweise Lebensmittelkontrolleurin
- fundierte Kenntnisse des aktuellen Lebensmittelrechts und den damit verbundenen Rechtsbereichen
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und fachliche Kompetenz sowie Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln
- Bereitschaft den Dienst auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten in den Abendstunden und am Wochenende zu verrichten
- gute EDV-Kenntnisse in den MS Office-Anwendungen und in BALVI Programmen (iP, iP2, mobil 3)
- Pkw-Führerschein (Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Pkw für dienstliche Zwecke - Kostenerstattung nach Landesreisekostengesetz M-V)
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