Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter/ Gefahrgutverantwortlicher (m/w/d)
Polizeiverwaltungsamt
Dresden (DE)
Aktualität: 15.06.2024
15.06.2024, Polizeiverwaltungsamt
Dresden (DE)
Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter/ Gefahrgutverantwortlicher (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Der Abteilung Polizeiliches Gesundheitsmanagement sind die Referate Ärztlicher Dienst / Polizeipsychologischer Dienst, Arbeitssicherheit, Heilfürsorge / Sonderversorgung und Behördliches Gesundheitsmanagement zugeordnet. Das Referat 22 Arbeitssicherheit ist u. a. zuständig für die Gefährdungsbeurteilung von Asservaten, IuK-Technik, Transport von Waffen, Munition, Polizeiuniformen, Dienstkraftfahrzeugen, persönlicher Schutzausrüstung und neuen Technologien.
- Erarbeitung, Organisation und Pflege des Gefahrgutmanagements der sächsischen Polizei,
- Beschaffung, Kennzeichnung, Dokumentation, Lagerung, Entsorgung sowie Durchführung von Substitutionsprüfungen bzw. Substitution von Gefahrstoffen,
- Analyse und Dokumentation von Unfällen/kritischen Vorfällen im Umgang mit gefährlichen Gütern, Empfehlung von Sofortmaß- und Verbesserungsmaßnahmen (Unfallmanagement),
- Erstellung des Jahresberichtes, Pflege der Gefahrstoffverzeichnisse der sächsischen Polizei sowie Beratung bei arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe,
- Bearbeitung von bautechnischen Angelegenheiten in Verbindung mit dem Gefahrstoffrecht,
- Teilnahme in Arbeitsgruppen zum Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz,
- Kooperation mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Polizeiarzt sowie örtlichen Personalrat,
- Organisation und Durchführung der Schulungen der Bediensteten,
- Beratung der Dienststellenleiter und Dienststellen der sächsischen Polizei.
- regelmäßige Ermittlung von Gefahrgütern und Gefährdungen,
- Erstellung schriftlicher Organisationspläne,
- Ermittlung von geeigneten Verpackungen für den Transport von Gefahrgütern,
- Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen entsprechend dem Grad der Gefahr, der Größe der Organisation und der Komplexität der zu überwachenden Aufgabe,
- Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Handlungsanleitungen und Anweisungen.
Das bringen Sie mit:
Die Tätigkeit erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend des sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG).
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet Sicherheits-, Chemieingenieurwesen, Umwelt-, Verfahrenstechnik mit Schwerpunkt Chemie/Gefahrstoffmanagement oder Naturwissenschaften mit der Fachrichtung Chemie oder
- eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker/Meister mit einer nachweisbaren einschlägigen mindestens zweijährigen Tätigkeit und eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft,
- eine Weiterbildung zur/m Gefahrgutbeauftragen mit Schulungsbescheinigung nach GbV,
- eine mehrjährige Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragte/r oder im Gefahrstoffmanagement,
- Führerschein der Klasse B mit der Reisebereitschaft innerhalb des Freistaates Sachsen,
- fundierte Kenntnisse über die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter, Unfallverhütungsvorschriften und Kennzeichnungspflichten sowie im Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind, neben einer besonders ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit, methodisches und didaktisches Geschick, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und eine gute Arbeitsstrukturierung von besonderer Bedeutung.