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Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) 22.06.2024 Polizeiverwaltungsamt Grimma (DE)
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Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)

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Grimma (DE)
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Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Polizeiverwaltungsamt
Grimma (DE)
Aktualität: 22.06.2024

Anzeigeninhalt:

22.06.2024, Polizeiverwaltungsamt
Grimma (DE)
Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Der Abteilung Polizeiliches Gesundheitsmanagement sind die Referate Ärztlicher Dienst / Polizeipsychologischer Dienst, Arbeitssicherheit, Heilfürsorge / Sonderversorgung und Behördliches Gesundheitsmanagement zugeordnet. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben u. a. die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Sie führen sicherheitstechnische Überprüfungen von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren, insbesondere vor deren Inbetriebnahme bzw. Einführung, durch. Sie wirken darauf hin, dass sich alle Bediensteten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten und belehren über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. - Beratung und Unterstützung der Leiter von Behörden und Einrichtungen sowie sonstiger für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlicher Führungskräfte, - Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor Inbetriebnahme, sowie der Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Einführung, Wirkkontrollen bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, - Hinwirken auf die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungserziehung der Bediensteten / Verhaltensprävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beratung mit weiteren Prozessbeteiligten für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, - Unterstützung der Leiter von Behörden und Einrichtungen - Pflege und Weiterentwicklung der Arbeitsschutz-Management Software »Gefbu«, - Organisation, Durchführung und Nachbereitung von dienstlich beauftragten Fortbildungsmaßnahmen im Brandschutz.
Das bringen Sie mit:
Die Tätigkeit erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend des sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG). - einen Hochschulabschluss als Bachelor Sicherheitswesen, Schwerpunkt Arbeitssicherheit bzw. vergleichbar oder - einen technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss und die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder - einen Abschluss als Meister, Techniker oder Ingenieur und die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Nachweis über gleichwertige Fähigkeiten und Fertigkeiten bezogen auf die o. g. Hochschulausbildungen in einer mindestens sechsjährigen Tätigkeit, - den Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zur Reisetätigkeit, - die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und berufliche Erfahrungen in diesen Bereichen (wünschenswert). Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind, neben einer besonders ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie eine gute Arbeitsstrukturierung von besonderer Bedeutung.

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