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Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter/ Gefahrgutverantwortlicher (m/w/d)
Polizeiverwaltungsamt
Dresden (DE)
Aktualität: 15.06.2024

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15.06.2024, Polizeiverwaltungsamt
Dresden (DE)
Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter/ Gefahrgutverantwortlicher (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Der Abteilung Polizeiliches Gesundheitsmanagement sind die Referate Ärztlicher Dienst / Polizeipsychologischer Dienst, Arbeitssicherheit, Heilfürsorge / Sonderversorgung und Behördliches Gesundheitsmanagement zugeordnet. Das Referat 22 Arbeitssicherheit ist u. a. zuständig für die Gefährdungsbeurteilung von Asservaten, IuK-Technik, Transport von Waffen, Munition, Polizeiuniformen, Dienstkraftfahrzeugen, persönlicher Schutzausrüstung und neuen Technologien. - Erarbeitung, Organisation und Pflege des Gefahrgutmanagements der sächsischen Polizei, - Beschaffung, Kennzeichnung, Dokumentation, Lagerung, Entsorgung sowie Durchführung von Substitutionsprüfungen bzw. Substitution von Gefahrstoffen, - Analyse und Dokumentation von Unfällen/kritischen Vorfällen im Umgang mit gefährlichen Gütern, Empfehlung von Sofortmaß- und Verbesserungsmaßnahmen (Unfallmanagement), - Erstellung des Jahresberichtes, Pflege der Gefahrstoffverzeichnisse der sächsischen Polizei sowie Beratung bei arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, - Bearbeitung von bautechnischen Angelegenheiten in Verbindung mit dem Gefahrstoffrecht, - Teilnahme in Arbeitsgruppen zum Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz, - Kooperation mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Polizeiarzt sowie örtlichen Personalrat, - Organisation und Durchführung der Schulungen der Bediensteten, - Beratung der Dienststellenleiter und Dienststellen der sächsischen Polizei. - regelmäßige Ermittlung von Gefahrgütern und Gefährdungen, - Erstellung schriftlicher Organisationspläne, - Ermittlung von geeigneten Verpackungen für den Transport von Gefahrgütern, - Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen entsprechend dem Grad der Gefahr, der Größe der Organisation und der Komplexität der zu überwachenden Aufgabe, - Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Handlungsanleitungen und Anweisungen.
Das bringen Sie mit:
Die Tätigkeit erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend des sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG). - ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet Sicherheits-, Chemieingenieurwesen, Umwelt-, Verfahrenstechnik mit Schwerpunkt Chemie/Gefahrstoffmanagement oder Naturwissenschaften mit der Fachrichtung Chemie oder - eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker/Meister mit einer nachweisbaren einschlägigen mindestens zweijährigen Tätigkeit und eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft, - eine Weiterbildung zur/m Gefahrgutbeauftragen mit Schulungsbescheinigung nach GbV, - eine mehrjährige Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragte/r oder im Gefahrstoffmanagement, - Führerschein der Klasse B mit der Reisebereitschaft innerhalb des Freistaates Sachsen, - fundierte Kenntnisse über die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter, Unfallverhütungsvorschriften und Kennzeichnungspflichten sowie im Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind, neben einer besonders ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit, methodisches und didaktisches Geschick, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und eine gute Arbeitsstrukturierung von besonderer Bedeutung.

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