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Fachassistent*in für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

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Fachassistent*in für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
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Aktualität: 19.06.2024

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19.06.2024, Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Düsseldorf
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Fachassistent*in für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Ihre Aufgaben:
Gewissenhaft und organisiert bearbeiten Sie ordnungspolitische Aufgaben nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Durch Ihre Unterstützung bei der Eingangssichtung, Erfassung von OWiG-Verdachtsfällen und Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld, sind Sie eine wichtige Schnittstelle in der Zusammenarbeit und Abgabe an die Zollverwaltung. Das Aufgabengebiet wird ergänzt mit der Durchführung von Vorermittlungen, Bearbeitung von Bußgeldern und Abgabe an die Staatsanwaltschaft.
Das bringen Sie mit:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung (idealerweise aus dem Umfeld Sozialversicherung, Verwaltung, Recht, Finanz- und Rechnungswesen oder Personalsachbearbeitung). alternativ eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind (idealerweise im kaufmännischen Bereich oder in den Bereichen Verwaltung, Sozialversicherung oder Recht). Einen sicheren Umgang mit den MS-Office-Anwendungen und Freude an der Einarbeitung in andere Programme. Engagement, ein souveränes und freundliches Auftreten sowie eine strukturierte und gewissenhafte Arbeitsweise. Erfahrung in der Anwendung von Gesetzestexten sowie Grundkenntnisse der Rechtsgrundlagen im Sozialrecht (SGB III, SGB I und SGB X). Kenntnisse des OWiG und der relevanten Abschnitte, sowie des Verfahrens- und Prozessrechts. Lebenslauf Ausbildungs-/Studienabschluss vollständige Arbeitszeugnisse ggf. SB-Ausweis/Gleichstellungsnachweis

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