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eine/n Teilhabeplaner/in (m/w/d) in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (Sozialamt)
Landkreis Helmstedt
Helmstedt (DE)
Aktualität: 30.10.2024
Anzeigeninhalt:
30.10.2024, Landkreis Helmstedt
Helmstedt (DE)
eine/n Teilhabeplaner/in (m/w/d) in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (Sozialamt)
Aufgaben:
- Teilhabeplanung für Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX - Durchführung von Teilhabe- und Gesamtplanungen unter Verwendung des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (B.E.Ni)
- Beratung der Menschen mit Behinderung bezüglich vorrangiger und weiterführender Hilfen
- Auswahl passgenauer Einrichtungen zur Deckung der festgestellten Bedarfe
- Koordinierung der Leistungen in Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern, Angehörigen und Institutionen
- Einstufungen der Bedarfe nach dem HMB-W-Verfahren, HMB-T-Verfahren und dem Schlichthorst-Verfahren
- Fallbesprechungen mit den zuständigen Leistungsabteilungen
Qualifikationen:
- Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Heilpädagogik, der Sozialen Arbeit oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge, Sonderpädagogik)
- Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen sowie Leistungserbringern
- Grundlegende Rechtskenntnisse SGB IX, SGB XII, SGB XI, SGB V
- Grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung
- Erfahrungen in der Teilhabeplanung, vorzugsweise bei einem Eingliederungshilfeträger
- Kenntnisse der Software OPEN/Prosoz
- Kenntnisse in der Anwendung der ICF und der ICD-10
- Kenntnisse zum HMB-T und HMB-W-Verfahren sowie dem Schlichthorster Modell
- Sie verfügen über sehr gute mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenz
- Sie sind empathie- und konfliktfähig
- Sie arbeiten zuverlässig und verantwortungsbewusst
- Sie zeigen eine hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- Sie besitzen die Fähigkeit zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Arbeit insbesondere im Außendienst
- Sie zeichnen sich durch sicheres Auftreten im Umgang mit den Klienten und Leistungsanbietern bei Haus- und Einrichtungsbesuchen aus
- Sie sind teamfähig
- Sie verfügen über anwendungsbereite PC-Kenntnisse (Microsoft Office)
- Sie sind im Besitz des Führerscheins der Klasse B und sind bereit den eigenen PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen (Fahrtkosten werden im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes erstattet)
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