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Fachkraft (w/m/d) im Bereich der Eingliederungshilfe §35 a SGB VIII 02.10.2024 Stadtverwaltung Koblenz Koblenz am Rhein (DE)
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Fachkraft (w/m/d) im Bereich der Eingliederungshilfe §35 a SGB VIII
Stadtverwaltung Koblenz
Koblenz am Rhein (DE)
Aktualität: 02.10.2024

Anzeigeninhalt:

02.10.2024, Stadtverwaltung Koblenz
Koblenz am Rhein (DE)
Fachkraft (w/m/d) im Bereich der Eingliederungshilfe §35 a SGB VIII
Aufgaben:
- Prüfung, Gewährung und Führung von ambulanten, teilstationären und stationären Eingliederungshilfen für seelisch beeinträchtige Kinder und Jugendliche, inkl. Integrationshilfen in Schule und KiTa gem. § 35a SGBVIII - Eigenverantwortliche Fallbearbeitung und bedarfsgerechte Fallsteuerung (Beratung der Personensorgeberechtigten des Leistungsempfängers unter Einbeziehung des jungen Menschen, Prüfung der Zuständigkeit, Vorrangigkeit, Abgrenzung zu Leistungen anderer Sozialleistungsträger bzw. Rehaträger, ggfls. Abgabe an den entsprechend zuständigen Kostenträger, Rehaträger Überprüfung der Gewährungsvoraussetzungen gem. §35a SGB VIII) - Im Rahmen der Hilfeplanung erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Leistungsempfänger, dessen Sorgeberechtigten und mit an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen wie Schulen, Kliniken, Jugendhilfeeinrichtungen, Therapeuten, etc. - Kooperation mit anderen Fachgebieten im Amt (z.B. Allgemeiner Sozialdienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Vormundschaften, EGH nach dem 9. SGB) - Teilhabeverfahrensbericht erstellen und nachhalten - Selbstständige Arbeitsorganisation bei Terminabsprachen und Planung der Hilfe - Eingabe der fallrelevanten Daten und Dokumentation der Hilfe im EDV-Fachverfahren Gedok inkl. statistischer Erfassung - Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Sachgebiet durch z.B. Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung, Fachkräften aus dem eigenen und anderen Aufgabengebieten, der EDV, Teilnahme an Fortbildungen und Supervision, Sichtung von Fachliteratur und Umläufen, qualitative Veränderungen durch gesetzliche und fachliche Neuerungen/ Änderungen einbeziehen.
Qualifikationen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung - Alternativ: Erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium der Heilpädagogik oder erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium der Pädagogik mit einer einjährigen einschlägigen Berufserfahrung - Kenntnisse relevanter Störungsbilder aus dem ICD 10 oder die Bereitschaft, sich diese im Rahmen von Fortbildungen anzueignen - Rechtliche Kenntnisse im SGB VIII, BGB und SGB IX oder die Bereitschaft, sich diese im Rahmen von Fortbildungen anzueignen - Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist von Vorteil - Kenntnisse im Jugendhilfebereich (weitere Hilfen und Angebote gem. SGB VIII) - Offenheit und Kompetenz im Umgang mit seelisch beeinträchtigen Kindern und Jugendlichen und deren Familien - Bereitschaft zur professionsübergreifenden Kooperation, z.B. mit Ärzten, Therapeuten, Lehrpersonal, Kita-Personal, Jugendhilfeträgern etc. - Engagement, Belastbarkeit, Flexibilität und eine Persönlichkeit, die sich mit Interesse und Einfühlungsvermögen auf die Klienten einlassen kann - Fähigkeit eigenverantwortlich und selbstständig handeln zu können - Sozialkompetenz - Sicherer Umgang mit PC und Fachsoftware; Grundkenntnisse in Microsoft Word, Excel, PowerPoint, alternativ LibreOffice Writer, Calc, Impress werden erwartet - Bereitschaft sich stetig fortzubilden und zur Teilnahme an Supervision - Bereitschaft sich in ein engagiertes Team einzubringen - Bereitschaft zur Kooperation mit Beratungsinstitutionen und Diensten innerhalb und außerhalb der Verwaltung

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