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Abteilungsleitung Planung und Bau
Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Aktualität: 17.10.2024
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17.10.2024, Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Abteilungsleitung Planung und Bau
Aufgaben:
Sie leiten ein 25 Mitarbeiter (Sollstärke) umfassendes Team von engagierten Fachkräften, die im Tiefbauamt der Stadt Dessau-Roßlau u. a. sowohl für die konzeptionelle Planung als auch für die investive Umsetzung von Verkehrsbauvorhaben zuständig sind.
Leitung der Abteilung Planung und Bau
- Koordinierung der Aufgaben der Abteilung einschließlich Treffen von Entscheidungen in fachlichen Angelegenheiten insbesondere zu:
§ Entwicklung und Fortschreibung eines integrierten Mobilitätskonzeptes
§ Wahrnehmung der Pflichten des ÖPNV-Aufgabenträgers
§ Wahrnehmung der Anordnungsbefugnis gem. § 45 Abs. 2 der StVO
§ Vorbereitung und Umsetzung von Investitionen an der Verkehrsinfrastruktur
§ Verwaltung der Baulast von Verkehrstechnik, Stadtmobiliar und Ingenieurbauwerken
- Wahrnehmung der Personal-, Finanz- und Organisationsverantwortung für die Fachbereiche der Abteilung
Sachbearbeitende Tätigkeiten
- Bearbeitung von schwierigen Einzelfällen und solchen mit grundsätzlicher Bedeutung
§ Projektsteuerung/Projektmanagement von komplexen Investitionsmaßnahmen
§ Führung von schwierigen Verhandlungen mit Vertragspartnern und Kontrollgremien
§ Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen und Verteidigung vor Entscheidungsgremien
- Bearbeitung von strategischen Konzepten zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur der Stadt Dessau-Roßlau
Qualifikationen:
· abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing. oder Master) in einem für die Tätigkeit förderlichen Studiengang, vorzugsweise auf dem Gebiet der Verkehrsplanung, des Verkehrsingenieur- oder Bauingenieurwesen
· Führerschein Klasse B wünschenswert
· sehr gute PC-Kenntnisse wünschenswert
· mehrjährige Berufs- sowie Führungserfahrung (mind. 2 Jahre) wünschenswert, sollte eine mehrjährige Führungserfahrung nicht vorliegen, kann die Stelle auf Probe besetzt werden (die Erprobungszeit beträgt 2 Jahre)
· Projektmanagement- sowie Durchsetzungsfähigkeit
· strategisches Denkvermögen und Motivationsfähigkeit
Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 BZRG beizubringen.
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