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Land Niedersachsen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Leitung des Fachbereichs 2 »Planung« 24.09.2024 Land Niedersachsen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Bad Gandersheim (DE)
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Leitung des Fachbereichs 2 »Planung«

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Leitung des Fachbereichs 2 »Planung«
Land Niedersachsen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Bad Gandersheim (DE)
Aktualität: 24.09.2024

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24.09.2024, Land Niedersachsen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Bad Gandersheim (DE)
Leitung des Fachbereichs 2 »Planung«
Aufgaben:
- Generalplanung - Fachplanung anderer Planungsträger - Vermessung - Landschaftspflege - Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) - Straßenplanung und -entwurf - Planfeststellung Immissionsschutz - Die Leitung des Fachbereichs beinhaltet u. a. folgende Zuständigkeiten: - Personalführung/Personalentwicklung - Koordination der Aufgaben des Fachbereiches unter Berücksichtigung strategischer Zielsetzungen - Vertretung des Fachbereichs nach Innen und Außen - Führen von Verhandlungen mit besonders komplexen Fragestellungen - Strategische Steuerung des Ressourceneinsatzes - Sicherstellung der Aufgabenerledigung; Vorgaben zur Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse - Leitung des Sachgebiets 21 Der Dienstposten/Arbeitsplatz beinhaltet darüber hinaus die Funktion der Vertretung der Geschäftsbereichsleitung.
Qualifikationen:
- Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste, FB Straßenwesen verfügen. Diplom) im Bereich Bauingenieurwesen bzw. als anerkannte/-r »sonstige/-r Beschäftigte/-r« über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. - Berufserfahrungen aus verschiedenen Bereichen der Straßenbauverwaltung sind wünschenswert. - Kenntnisse im Haushaltsrecht des Bundes und des Landes sowie im Straßen- und Vergaberecht sind erforderlich. - Kenntnisse über technische Bestimmungen, betriebswirtschaftliche Kenntnisse als auch Kenntnisse zu Steuerungsmodellen werden vorausgesetzt. - Kenntnisse über Planungs- und Entwurfsvorschriften und verwaltungsspezifische Kenntnisse sind erforderlich. - Verantwortungsbewusstsein - Durchsetzungsfähigkeit - Einsatz- und Entscheidungsfreudigkeit - Führungs- und Sozialkompetenz - Kommunikationsfähigkeit

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