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Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Sachbearbeitung Infrastrukturvorhaben 25.09.2024 Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt Dessau-Roßlau (DE)
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Sachbearbeitung Infrastrukturvorhaben

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Sachbearbeitung Infrastrukturvorhaben
Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Aktualität: 25.09.2024

Anzeigeninhalt:

25.09.2024, Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Sachbearbeitung Infrastrukturvorhaben
Aufgaben:
· Bearbeitung von Planungsunterlagen des Straßen- und Tiefbaus, sowie des Wasserbaus und des Gleisbaus, zum Beispiel: - Erarbeitung von Planungsunterlagen LP1 bis 7 HOAI - Bearbeitung, Koordinierung und Abstimmung aller Maßnahmen - Finanzplanung und Überwachung einschließlich Fördermittelbewirtschaftung - Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren - Wahrnehmung der Auftraggeberfunktion gegenüber Auftragnehmern - Projektsteuerung einschließlich Öffentlichkeitsarbeit in der Planungsphase · Wahrnehmung der Bauleitung im Namen des Amtes und Kontrolle der Bauleitung der beteiligten Ingenieurbüros, zum Beispiel: - Organisation der Beauftragung aller erforderlichen Leistungen zur Projektrealisierung - Koordinierung und Kontrolle aller zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen, Einleitung und Überwachung von Maßnahmen zur Sicherung der Vertragserfüllung - Termin- und Kostenplanung sowie Kostenkontrolle einschließlich Fördermittelbewirtschaftung - Qualitätssicherung
Qualifikationen:
· abgeschlossenes technisch-ingenieurwissenschaftliches Fach- /Hochschulstudium (Dipl.-Ing (FH), Bachelor) in einem für die Tätigkeit förderlichen Studiengang, vorzugsweise auf dem Gebiet des Straßen-, Tief- oder des konstruktiven Ingenieurbaus erforderlich · Führerschein Klasse B erforderlich · sehr gute PC-Kenntnisse wünschenswert · mehrjährige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren wünschenswert · Projektmanagement- und Durchsetzungsfähigkeit · strategisches Denkvermögen sowie Engagement und Eigeninitiative Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 BZRG beizubringen.

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