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Stadtverwaltung Erfurt
4 Sachbearbeiter (m/w/d) Staatsangehörigkeits- und Namensrecht 18.06.2024 Stadtverwaltung Erfurt Erfurt (DE)
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4 Sachbearbeiter (m/w/d) Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
Stadtverwaltung Erfurt
Erfurt (DE)
Aktualität: 18.06.2024

Anzeigeninhalt:

18.06.2024, Stadtverwaltung Erfurt
Erfurt (DE)
4 Sachbearbeiter (m/w/d) Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
Ihre Aufgaben:
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im übertragenen Wirkungskreis, insbesondere Einbürgerungsanträge sowie Vorgänge hinsichtlich Feststellung Besitz/ Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus gehören auch die Bearbeitung von Widerspruchsverfahren und die Erstellung entsprechender Bescheide zu Ihrem Tätigkeitsprofil. Zudem sind Sie für die Antragsbearbeitung bezüglich öffentlich-rechtlicher Namensänderungen zuständig. Als Standesbeamter/-in und Urkundsperson beraten Sie Einbürgerungsbewerber zur Namensführung und beurkunden damit zusammenhängende Angleichungserklärungen.
Das bringen Sie mit:
- die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) in einer verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtung (bspw. Public Management) oder ein Abschluss als Verwaltungsfachwirt (FL II) oder der Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung mit einer Bewertung von mindestens E 8 - anwendungsbereite Kenntnisse im Staatsangehörigkeits- und Namensrecht, im internationalen Privatrecht, im Sozial-, Steuer-, Melde- und Passrecht, im Personenstandsrecht sowie im Ausländerrecht - abgeschlossenes Grundseminar für neu zu bestellende Standesbeamte im Personenstandswesen bzw. die Bereitschaft zum Erwerb - anwendungsbereite Kenntnisse der Standardsoftware und Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software - Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - eine selbstständige Arbeitsweise verbunden mit einer hohen Eigeninitiative und Belastbarkeit, die Fähigkeit zum problemlösungsorientiertem Arbeiten, ein ausgeprägtes Kommunikations- und Informationsverhalten sowie hohe Urteilsfähigkeit und Entschlusskraft Die Wahrnehmung der Tätigkeiten erfordert die Bereitschaft zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 9 SÜG.

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