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Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts
Stellvertretender Servicechef für die Hochschulgastronomie (m/w/d)­­,­­ Vollzeit­­,­­ unbefristet 14.11.2024 Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts Mainz am Rhein (DE)
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Stellvertretender Servicechef für die Hochschulgastronomie (m/w/d), Vollzeit, unbefristet
Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts
Mainz am Rhein (DE)
Aktualität: 14.11.2024

Anzeigeninhalt:

14.11.2024, Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts
Mainz am Rhein (DE)
Stellvertretender Servicechef für die Hochschulgastronomie (m/w/d), Vollzeit, unbefristet
Aufgaben:
- Rechtzeitiges Bevorraten der angebotenen Speisen und Getränke (Bedarfsplanung zur Gewährleistung einer ständigen, ausreichenden Versorgung mit allen benötigten Waren unter Anwendung des Warenwirtschaftssystems) - Erarbeitung von Speiseplänen in Rücksprache mit der Küchenleitung und der Leitung der Verpflegungsbetriebe - Zubereitung und Präsentieren des vorgehaltenen Sortiments - Anweisung und ständige Überwachung der korrekten Ausgabemengen der Speisen durch das Personal nach Vorgabe der Küchenleitung - Personaleinsatzplanung - Ordnungsgemäßes Führen der Kassen - Dokumentation des Verbrauchs, der Nachkalkulation und der Verwendung von Restmengen mit Hilfe des Warenwirtschaftssystems - Aufsicht über die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (HACCP-Richtlinien), sowie entsprechende Einweisung der unterstellten Beschäftigten und Erstellung erforderlicher Dokumentationen - Darüber hinaus alle anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten eines Servicemitarbeiters gemäß der Stellenbeschreibung.
Qualifikationen:
- Staatliche Prüfung als Wirtschafter/-in oder Beschäftigte, die im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages mindestens fünf Jahre die Tätigkeit von Wirtschafter/-innen ausgeübt haben - Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Küche (Gastronomie/ Gemeinschaftsverpflegung) und/oder Hauswirtschaft - Berufserfahrung in einer Führungsposition erwünscht - Kenntnisse im Umgang mit elektronischen Kassensystemen - Bescheinigung über die Belehrung gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - EDV-Kenntnisse in Windows und den MS-Office-Programmen - Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift - Fremdsprachenkenntnisse erwünscht - Teamfähigkeit - Hohe Service- und Dienstleistungsorientierung - Gepflegtes Erscheinungsbild - Kundenorientierung - Kommunikationsfähigkeit

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