Informationen zur Anzeige:
Sozialarbeiter (m/w/d) Standort Güstrow
Landkreis Rostock
Güstrow (DE)
Aktualität: 14.11.2024
Anzeigeninhalt:
14.11.2024, Landkreis Rostock
Güstrow (DE)
Sozialarbeiter (m/w/d) Standort Güstrow
Aufgaben:
- Realisierung und Umsetzung der Aufgaben nach § 2 Absatz 2 Nr. 2, 4, 5, 6 SGB VIII und § 2 Absatz 3 Nr. 1, 6, 7 SGB VIII
- Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21)
- Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40)
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§§ 35a bis 37, 39, 40)
- Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41)
- die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42)
- die Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten (§ 50)
- die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (§ 51)
- Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und anderen mitwirkenden Personen und Institutionen zu den Themen Erziehung, Erziehungsverantwortung, Förderung, Unterstützung von individuellen und institutionellen Erziehungsprozessen
- Bearbeitung und Gewährung von individuellen Rechtsansprüchen im Verwaltungsverfahren (Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige)
- Moderation, Steuerung und Überprüfung des Hilfeplanprozesses
- Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und anderer Sozialleistungsträger
- Anregen von gerichtlichen Maßnahmen
Qualifikationen:
- abgeschlossenes Studium zum/zur Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in (Diplom/FH oder B.A. mit staatlicher Anerkennung) oder Master bzw. Diplom-Pädagoge/in in der Fachrichtung Sozialpädagogik
- sehr gute Kenntnisse in den SGB I, VIII, IX und X sowie BGB und FamF
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- hohes Maß an Sozialkompetenz
- Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
- Beherrschung verschiedener Methoden der Gesprächsführung
- anwendungssicherer Umgang mit MS Word und MS Outlook
- Führerschein Klasse B
- Einverständnis zur Ausübung des Rufbereitschaftsdienstes des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
- Vorlage des Führungszeugnisses gem. § 30 Abs. 5 BZRG
Standorte