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Land Niedersachsen Ministerium für Wirtschaft Verkehr Bauen u Digitalisirung
Sachbearbeiterin­­/­­Sachbearbeiter (m/w/d) Geldwäsche 17.09.2024 Land Niedersachsen Ministerium für Wirtschaft Verkehr Bauen u Digitalisirung Hannover (DE)
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Sachbearbeiterin­­/­­Sachbearbeiter (m/w/d) Geldwäsche

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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Geldwäsche
Land Niedersachsen Ministerium für Wirtschaft Verkehr Bauen u Digitalisirung
Hannover (DE)
Aktualität: 17.09.2024

Anzeigeninhalt:

17.09.2024, Land Niedersachsen Ministerium für Wirtschaft Verkehr Bauen u Digitalisirung
Hannover (DE)
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Geldwäsche
Aufgaben:
* Aufbau, Pflege und Auswertung der Verpflichteten-Datenbank einschließlich Recherchetätigkeit und Erfassung von Verpflichteten nach dem GwG * Aufsichtstätigkeit nach dem Geldwäschegesetz (GwG): Risikobasierte Pflichtenüberwachung bzw. Prüfungstätigkeit * Betreuung des Internetauftritt einschließlich Entgegennahme von OZG-Anfragen bzw. anonymen Hinweisen * Statistikführung
Qualifikationen:
1. Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung »Allgemeine Dienste« 1. durch den Abschluss als »Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)«, »Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in (FH)« oder 1. durch einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss eines Studienganges der öffentlichen Verwaltung (z. B. im Studiengang »Öffentliche Verwaltung« an der Hochschule Osnabrück oder »Öffentliche Verwaltung«, »Verwaltungsbetriebswirtschaft« an der kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen) oder Erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs II oder Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung »Polizeivollzugsdienst« durch den Abschluss als »Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)« oder Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Bachelor/Diplom-FH) Bei den Qualifikationen nach Ziffern 3. und 4. werden darüber hinaus Berufserfahrungen im Bereich der Geldwäsche(aufsicht) vorausgesetzt. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte müssen zudem die Bereitschaft zur Durchführung eines Laufbahnwechsels in die allgemeine Verwaltung mitbringen. Eine Einzelfallprüfung bleibt vorbehalten. Die Aufgabenwahrnehmung erfordert ein Interesse an rechtlich geprägten Themen. Insbesondere sind Kenntnisse des Geldwäschegesetzes (GwG) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) erforderlich. Für die Auswertung und Analyse betriebswirtschaftlicher Unterlagen werden daneben sowohl betriebswirtschaftliche als auch Kenntnisse von steuerrechtlichen Zusammenhängen benötigt. Erfahrungen und bereits vorhandene Kenntnisse in diesen Gebieten sowie im Verwaltungsrecht sind von Vorteil. Alternativ wird die Bereitschaft erwartet, sich kurzfristig die erforderlichen vertieften Kenntnisse anzueignen. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Führung von Statistiken sowie in der Arbeit mit der Datenbank in Access sind von Vorteil. Bewerbende sollten über die Fähigkeit verfügen, komplexe (rechtliche) Sachverhalte zu erfassen, selbständig zu bearbeiten und überzeugend sowie adressatengerecht darzustellen. Ein gutes Denk- und Urteilsvermögen, eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, eine hohe Kommunikationsfähigkeit sowie eine kooperative, strukturierte und selbständige Arbeitsweise werden daher vorausgesetzt.

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