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Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für kaufmännische Aufgaben (m/w/d)
Stadt Verl
Verl (DE)
Aktualität: 21.12.2024
Anzeigeninhalt:
21.12.2024, Stadt Verl
Verl (DE)
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für kaufmännische Aufgaben (m/w/d)
Aufgaben:
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Durchführen von Inventuren
- Unterstützung des Tagesgeschäftes in den Bereichen Finanzen und Verwaltung
- Eine Änderung der Aufgaben behalten wir uns vor.
Qualifikationen:
- erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Engagement, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit
- sichere Anwendung der MS-Office-Produkte sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in spezifische Softwarelösungen (z.B. H+H pro Doppik) einzuarbeiten
- Bereitschaft und Interesse zur Fortbildung
- Wir bieten Ihnen:
Wir bieten:
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 5 TVöD
- einen sicheren Arbeitsplatz mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum sowie eine moderne Arbeitsplatzausstattung
- die Möglichkeit des mobilen Arbeitens und einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie - die Stadt Verl wurde von der Bertelsmann Stiftung mit dem Qualitätssiegel »familienfreundlicher Arbeitgeber« ausgezeichnet
- eine arbeitgeberfinanzierte, zusätzliche Altersversorgung, Angebote zur Entgeltumwandlung, eine Jahressonderzahlung, eine leistungsorientierte Bezahlung, Gewährung vermögenswirksamer Leistungen
- Zuschuss für den Fahrradkauf, am Arbeitsplatz kostenfreie Parkplätze, kostenfreie städtische Ladesäulen für E-Fahrzeuge
- Angebote zur Gesundheitsförderung, Sport- und Entspannungsangebote (Massageangebot vor Ort)
Unser Kontakt:
Fragen zur ausgeschriebenen Stelle beantwortet Ihnen gerne unsere Leiterin des Fachbereiches Finanzen Frau Barbara Schmidt unter der Rufnummer Tel. 05246 961-142. Bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Mirjam Schieb aus dem Bereich Personal unter der Rufnummer 05246 / 961-117.
Weitere Informationen:
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch, sind ausdrücklich erwünscht und werden besonders berücksichtigt.
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