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Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Sachbearbeiter Wirtschaftliche Hilfen (m/w/d) 08.10.2024 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin (DE)
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Sachbearbeiter Wirtschaftliche Hilfen (m/w/d)

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Sachbearbeiter Wirtschaftliche Hilfen (m/w/d)
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Neuruppin (DE)
Aktualität: 08.10.2024

Anzeigeninhalt:

08.10.2024, Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Neuruppin (DE)
Sachbearbeiter Wirtschaftliche Hilfen (m/w/d)
Aufgaben:
- Anhörung und Beratung der Eltern/Elternteile, Kinder, Jugendlichen, Volljährigen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII in wirtschaftlicher Hinsicht - Prüfung der sachlichen Zuständigkeit gem. § 85 SGB VIII - Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit Jugendämtern anderer örtlicher Träger sowie dem Landesjugendamt (§§ 86 - 88 SGB VIII) - Erteilung von Mitteilungen über die Gewährung von Jugendhilfe für Kostenbeiträge gem. §§ 91 - 94 SGB VIII, bei stationären und teilstationären Hilfen und Hilfen für vorläufige Maßnahmen sowie an Leistungsberechtigte gem. § 19 SGB VIII - Prüfung der Einkommensverhältnisse des Kindes, Jugendlichen, der minderjährigen und volljährigen Leistungsberechtigten sowie der Eltern und Elternteile gem. §§ 19, 94 SGB VIII i. V. m. §§ 90 - 91 SGB VIII - Berechnung und Heranziehung zum Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Hilfen sowie für vorläufige Maßnahmen gem. §§ 19, 94 SGB VIII i. V. m. der Kostenbeitragsverordnung - Erteilung von Leistungsbescheiden - Erteilung von Leistungsbescheiden zur Heranziehung von zweckgleichen Leistungen nach § 93 Abs. 1 SGB VIII (HWR, VWR, OEG, BAB, Ausbildungsgeld/Reha, gezahlte Unterhaltsbeträge) - Erstellung und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen gegenüber/von anderen Sozialleistungsträgern gem. §§ 102 - 104 SGB X, § 97 SGB VIII - Bearbeitung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber örtlichen und überörtlichen Trägern infolge von Zuständigkeitswechseln gem. §§ 89 - 89h SGB VIII - Beantragung von Haushaltshilfen bei Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern - Zusammenarbeit mit Versicherungsträgern, dem Landesjugendamt, Jugendämtern der kreisfreien Städte, Bundesagenturen, Krankenkassen u. a. - Krankenhilfe gem. § 40 SGB VIII - Zuarbeiten zur Widerspruchsbearbeitung - Prüfung der Rechnungslegung, Sollstellung im Hilfefall für ambulante und stationäre bzw. teilstationäre Hilfen nach SGB VIII - Erstellen von Kostenzusicherungen bzw. Abmeldungen
Qualifikationen:
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder vergleichbarer, dem Tätigkeitsprofil entsprechendem Abschluss für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst - hohe Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit - selbständige und gewissenhafte Arbeitsweise - sicherer Umgang mit relevanten Gesetzestexten, insbesondere dem SGB VIII - sicherer Umgang mit MS-Office - Führerschein der Klasse B

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