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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
#187 Sachbearbeitung innerhalb der Abteilung 13 "Jugendamt"­­,­­ Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe 12.10.2024 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ingelheim am Rhein (DE)
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#187 Sachbearbeitung innerhalb der Abteilung 13 "Jugendamt", Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Ingelheim am Rhein (DE)
Aktualität: 12.10.2024

Anzeigeninhalt:

12.10.2024, Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Ingelheim am Rhein (DE)
#187 Sachbearbeitung innerhalb der Abteilung 13 "Jugendamt", Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgaben:
· Zahlbarmachung von Jugendhilfeleistungen · Prüfung sachliche und örtliche Zuständigkeit · Ermittlung und Berechnung von Kostenbeiträgen · Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Trägern der Jugendhilfe und anderen Rehaträgern · Prüfung und Gewährung von Beihilfen und Krankenhilfe Innerhalb der wirtschaftlichen Jugendhilfe sind Sie für die Bearbeitung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen des SGB VIII zuständig. Die Bearbeitung beinhaltet unter anderem die Prüfung der Zuständigkeit, die Zahlbarmachung von Forderungen als auch die Heranziehung der Eltern im Rahmen der Kostenbeitragspflicht. Die Stelle bietet eine große Aufgabenvielfalt: Die detaillierte Arbeit mit dem SGB VIII, die Abwicklung der monetären Ansprüche mit den verschiedenen Trägern der Jugendhilfe sowie der Kontakt zu anderen Sachgebieten innerhalb des Jugendamtes.
Qualifikationen:
· erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen · oder erfolgreich absolvierter zweiter Angestelltenlehrgang · oder erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt und die Bereitschaft die Befähigung für das Statusamt A10 LBesO im Rahmen der Fortbildungsqualifizierung zu erlangen · oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), alternativ ein erfolgreich absolvierter erster Angestelltenlehrgang und die Bereitschaft, sich durch die Teilnahme am zweiten Angestelltenlehrgang fortzubilden · Sie arbeiten gerne selbstständig, sind belastbar und verfügen über ein freundliches Auftreten sowie der Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung

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