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Leitung des Fachbereichs »Bildung & Freizeit« 30.10.2024 STADT SEELZE Seelze (DE)
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Leitung des Fachbereichs »Bildung & Freizeit«
STADT SEELZE
Seelze (DE)
Aktualität: 30.10.2024

Anzeigeninhalt:

30.10.2024, STADT SEELZE
Seelze (DE)
Leitung des Fachbereichs »Bildung & Freizeit«
Aufgaben:
Die Leitung vertritt den Fachbereich gegenüber der Verwaltungsleitung und informiert die Abteilungen über Ziele und Maßnahmen der Gesamtverwaltung. Durch transparente Entscheidungen bietet sie klare Orientierung und fördert die Mitarbeiter*innen durch wertschätzende Einbeziehung, Vertrauen und angemessene Freiräume. Mit ihrem authentischen und verlässlichen Führungsverhalten erlangt sie die notwendige persönliche Autorität für die erfolgreiche Aufgabenbewältigung. Welche Aufgaben erwarten Sie: Leitung des Fachbereichs »Bildung & Freizeit« - Strategische Leitung des Fachbereichs unter Berücksichtigung von politischen Oberzielen sowie der allgemeinen Interessensgemengelage. - Vorgabe von strategischen Zielvorgaben zu fachlichen, personellen und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten der unterordneten Bereiche inkl. Kontrolle der Zielvorgaben für den Gesamterfolg der Stadtverwaltung. - Verantwortung der Fachbereichsinteressen im Rahmen der Durchführung von Investitions- und Finanzplanung. - Tragen von Verantwortung von Personal- und Sachentscheidungen, soweit kein Entscheidungsvorbehalt der Verwaltungsleitung. - Betreibung eines verantwortungsvollen Risikomanagements zur Abwehr von Schäden für die Stadt. - Personalplanung. Leitung der Abteilung »Sport & Kultur« - Ziele, Grundsätze, Richtlinien und Organisation für die Bearbeitung der der Abteilung zugewiesenen Aufgaben bestimmen, gestalten und einführen. - Unmittelbar unterstellte Mitarbeiter*innen einsetzen und deren Tätigkeiten koordinieren und kontrollieren, Bearbeitungshinweise geben, auf einheitliche und korrekte Anwendung der gesetzlichen Vorschriften achten, Rücksprachen und Dienstbesprechungen durchführen. - Entscheidungen treffen über grundsätzliche, fachliche, personelle und organisatorische Angelegenheiten, soweit dies nicht der Verwaltungsleitung vorbehalten ist - Einsatzkoordination, Urlaubsplanung, personalwirtschaftliche Angelegenheiten für die mitarbeitenden Beschäftigten bearbeiten. - Klärung von Grundsatzfragen. - Federführende Entwicklung, Begleitung und Umsetzung von strategischen Gesamtkonzepten (auch politisch), z.B. Schulpolitische Vorgaben des Landes und des Bundes konzeptionell auf kommunaler Ebene entwickeln und umsetzen; Schulentwicklungsplanung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Beschulung; Entwicklung und Sicherstellung des Kultur-, Sport- und Freizeitangebots. - Vertretung des Fachbereiches / der Stadtverwaltung in den Fachausschüssen sowie in Beratungen und Konferenzen, in fachlichen Verbänden und öffentlichen Institutionen sowie gegenüber Vereinigungen und Bürgern mit eigenen Entscheidungsvorschlägen
Qualifikationen:
- ein abgeschlossenes Studium »Bachelor of Law (LL.B.)« mit Schwerpunkt Verwaltung Oder - ein abgeschlossenes geistes- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium (Bachelor) - mit Verwaltungserfahrung - die Qualifikation für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) - den erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte*r und Angestelltenlehrgang II - Interesse an bildungspolitischen Themen und Konzepten - Erfahrung in der Leitungstätigkeit sowie der Führung von Mitarbeitend*innen - idealerweise Erfahrungen im Bildungsbereich - Aufgeschlossenheit für wechselnde Aufgaben, sowie organisatorisches Geschick, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit - Freude an der Arbeit mit Menschen und für Menschen - Bereitschaft zur Wahrnehmung von Präsenzterminen auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten - Lust auf »Neues« und Veränderung - Seelze ist in Bewegung

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