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Datenanalyst (m/w/d)

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Datenanalyst (m/w/d)
Polizeipräsidium Trier
Trier (DE)
Aktualität: 21.06.2024

Anzeigeninhalt:

21.06.2024, Polizeipräsidium Trier
Trier (DE)
Datenanalyst (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten: · Selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung von operativen Analyseprojekten durch Kontakt zu Ermittlungsstellen und deren Beratung hinsichtlich der Informationserhebungen, · Datenaufbereitung und -analyse, · Bereitstellung von Automatisierungslösungen, Abgleich von Massendaten, Nutzung selbst entwickelter Algorithmen, eigenständiges Modifizieren der Auswerteparameter sowie Erstellen von Ergebnislisten, · Informationsvisualisierung anhand grafischer Aufbereitung von Analyseergebnissen und dem Erstellen von Übersichten durch die aufbereiteten Daten, · beweisverwertbare Dokumentation und Berichtsfertigung im Gutachterstil sowie Vertreten der Analyseergebnisse als sachverständiger Zeuge (m/w/d) vor Gericht, · Strategische Analyse durch die Erstellung von Lagebildern und der Durchführung von Strukturanalysen,
Das bringen Sie mit:
· ein abgeschlossenes Studium im Bereich der IT (Bachelor of Science, Bachelor of Engineering, Diplom-Informatiker (m/w/d) oder vergleichbare Fachrichtung bzw. vergleichbarer Abschluss) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im informationstechnischen Bereich mit mehrjähriger möglichst einschlägiger Berufserfahrung, · gute Kenntnisse in der EDV sowie der Internet- / Telekommunikations-technologien, Programmiersprachen (z.B. Python, R, SQL) und Datenbanktools, · gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office - Standardanwendungen (»Word«, »Excel«, »Outlook«), · fundierte Fachkenntnisse im Bereich der operativen Analyse sowie zu technischen und rechtlichen Aspekten der Analyse von Daten, · Bereitschaft, sich Kenntnisse in den polizeispezifischen EDV-Anwendungen und gesetzlicher Bestimmungen (datenschutzrechtliche Bestimmungen, StPO, einschlägige Rechtsprechung) zeitnah anzueignen, · eine äußerst gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise, · gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit, · Teamfähigkeit und Flexibilität, Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

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