Informationen zur Anzeige:
Datenanalyst (m/w/d)
Polizeipräsidium Trier
Trier (DE)
Aktualität: 21.06.2024
Anzeigeninhalt:
21.06.2024, Polizeipräsidium Trier
Trier (DE)
Datenanalyst (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten:
· Selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung von operativen Analyseprojekten durch Kontakt zu Ermittlungsstellen und deren Beratung hinsichtlich der Informationserhebungen,
· Datenaufbereitung und -analyse,
· Bereitstellung von Automatisierungslösungen, Abgleich von Massendaten, Nutzung selbst entwickelter Algorithmen, eigenständiges Modifizieren der Auswerteparameter sowie Erstellen von Ergebnislisten,
· Informationsvisualisierung anhand grafischer Aufbereitung von Analyseergebnissen und dem Erstellen von Übersichten durch die aufbereiteten Daten,
· beweisverwertbare Dokumentation und Berichtsfertigung im Gutachterstil sowie Vertreten der Analyseergebnisse als sachverständiger Zeuge (m/w/d) vor Gericht,
· Strategische Analyse durch die Erstellung von Lagebildern und der Durchführung von Strukturanalysen,
Das bringen Sie mit:
· ein abgeschlossenes Studium im Bereich der IT (Bachelor of Science, Bachelor of Engineering, Diplom-Informatiker (m/w/d) oder vergleichbare Fachrichtung bzw. vergleichbarer Abschluss) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im informationstechnischen Bereich mit mehrjähriger möglichst einschlägiger Berufserfahrung,
· gute Kenntnisse in der EDV sowie der Internet- / Telekommunikations-technologien, Programmiersprachen (z.B. Python, R, SQL) und Datenbanktools,
· gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office - Standardanwendungen (»Word«, »Excel«, »Outlook«),
· fundierte Fachkenntnisse im Bereich der operativen Analyse sowie zu technischen und rechtlichen Aspekten der Analyse von Daten,
· Bereitschaft, sich Kenntnisse in den polizeispezifischen EDV-Anwendungen und gesetzlicher Bestimmungen (datenschutzrechtliche Bestimmungen, StPO, einschlägige Rechtsprechung) zeitnah anzueignen,
· eine äußerst gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise,
· gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
· Teamfähigkeit und Flexibilität,
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
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