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Landkreis Ludwigslust-Parchim
Bezirksingenieurin bzw. Bezirksingenieur­­/­­Bautechnischer Brandschutz (m­­,­­w­­,­­d) 02.07.2024 Landkreis Ludwigslust-Parchim Parchim (DE)
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Bezirksingenieurin bzw. Bezirksingenieur/Bautechnischer Brandschutz (m,w,d)
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Parchim (DE)
Aktualität: 02.07.2024

Anzeigeninhalt:

02.07.2024, Landkreis Ludwigslust-Parchim
Parchim (DE)
Bezirksingenieurin bzw. Bezirksingenieur/Bautechnischer Brandschutz (m,w,d)
Ihre Aufgaben:
Im Fachdienst 63 - Bauordnung zu besetzen. · Bearbeitung von Bauanträgen · Bewertung der internen und externen Stellungnahmen auf genehmigungsrelevante Inhalte · Prüfingenieurin bzw. Prüfungsingenieur für Brandschutz im Sinne des § 66 Landesbauordnung (LBauO M-V) · Prüfung der Brandschutznachweise/Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5 und im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V auf Vollständigkeit und Richtigkeit · Auswertung der eingereichten Brandschutznachweise/Brandschutzkonzepte laut Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) in analysierenden Prüfberichten mit Festlegungen über die Freigabe der Bauarbeiten und der Nutzung des Bauvorhabens · Durchführung der verfahrensgebundenen Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigung und Überprüfung der ordnungsgemäßen Bauausführung hinsichtlich der geprüften Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte · Koordination und Kontrolle der Zusammenarbeit der Prüfenden mit den Aufstellern der Brandschutzkonzepte und den Entwurfsverfassern · Durchführung und Bearbeitung von wiederkehrenden Prüfungen im Sinne der Bauprüfverordnung von Sonderbauten · Erlass von bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügungen nach vorheriger Ermessensausübung · Erkennen und Aufnehmen von baurechtlichen Ordnungswidrigkeiten zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren · Beratung von Bauherren und Planern in bauordnungsrechtlicher Hinsicht - - Anforderungsprofil:
Das bringen Sie mit:
· die Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieurin bzw. Bauingenieur oder Architektin bzw. Architekt (gem. § 65 Abs. 2 LBauO M-V) oder · einen Nachweis über den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens und Nachweis von mindestens 2 Jahren praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und · Nachweis über Spezialisierungen auf dem Gebiet des bautechnischen Brandschutzes ( gem. § 66 LBauO M-V) · Grundlagenwissen im Bereich des Verwaltungshandelns · Bereitschaft zum selbstständigen Handeln und Entscheiden · sicher im richtigen Gebrauch von Wort und Schrift (Sprachniveau mind. C1) · sichere PC-Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Standardsoftware · Bereitschaft zur Fortbildung, um die Voraussetzungen für die Stellenausübung aufrecht zu erhalten · flexibel und belastbar auch bei Arbeitsspitzen · Teamfähigkeit

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