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Architekt (m/w/d) im Bereich Bauleitplanung und Bauverwaltung

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Aktualität: 07.05.2024

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07.05.2024, Gemeindeverwaltung Seeheim-Jugenheim
Seeheim-Jugenheim (DE)
Architekt (m/w/d) im Bereich Bauleitplanung und Bauverwaltung
Im Bereich Bauleitplanung und Bauverwaltung Sicherstellung der rechtssicheren Durchführung und Bearbeitung von Bauleitplanverfahren und sonstigen Satzungen Ausarbeitung von städtebaulichen Verträgen. Koordination und Steuerung der Planungsprozesse mit beauftragten Planungs- und Fachbüros. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) Erstellung von Beschlussvorlagen für die kommunalen Entscheidungsträger, sowie die Präsentation von Planungen vor städtischen Gremien und in der Öffentlichkeit. Beratung und Betreuung von Architekten, Bauherren, Investoren und Bürgern auf Grundlage des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts. Erstellen von Bau- und planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Bauanträgen und sonstigen Genehmigungsverfahren.
Ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Städtebau / Stadtplanung, Architektur mit städtebaulicher Vertiefung bzw. vergleichbare Fachrichtung, oder abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing. (FH)/Bachelor) entsprechender Fachrichtung Praxisbezogene Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung, sowie der Anwendung des Bauordnungs-/Bauplanungsrechts. Kenntnisse im Raumordnungsrecht. Organisationsvermögen bei städtebaulichen Aufgabenstellungen und der Entwicklung von Lösungsvorschlägen und Konzepten. Erfahrungen in der Organisation von Kommunikations- und Beteiligungsprozessen Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, sicheres Auftreten gegenüber den politischen Gremien, sowie Bürgerinnen und Bürgern. Kenntnisse im Verwaltungsrecht mit Berufserfahrung in einer Kommunal- oder Stadtverwaltung sind wünschenswert. Gute MS-Office- und CAD-Kenntnisse Erfahrungen im Einsatz von GIS-Systemen Bereitschaft auch außerhalb der Dienstzeiten tätig zu sein, sowie Teilnahme an Sitzungen der städtischen Gremien Eine Änderung, bzw. genaue Abgrenzung der Aufgabengebiete bleibt vorbehalten.

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