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Abteilungsleiter/in für den Bereich Bau & Straße des Kelsterbacher Kommunalbetriebes
Magistrat der Stadt Kelsterbach
Kelsterbach (DE)
Aktualität: 02.07.2024
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02.07.2024, Magistrat der Stadt Kelsterbach
Kelsterbach (DE)
Abteilungsleiter/in für den Bereich Bau & Straße des Kelsterbacher Kommunalbetriebes
Ihre Aufgaben:
· Straßenunterhaltungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen
· Bereitstellung Hilfsbetriebe
· Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Grün- und Spielflächen, Kinderspielplätze,
· Unterhaltung und Pflege des städtischen Friedhofs,
· Beförsterung und Bewirtschaftung des Stadtwalds Kelsterbach
Dem Abteilungsleiter der Abteilung Bau & Straße obliegt die verantwortliche Führung der Abteilung mit derzeit 14 Beschäftigten.
· Steuerung der betrieblichen Abläufe im organisatorischen und kaufmännischen Bereich
· Durchführung bzw. Unterstützung städtischer Bauvorhaben, vorrangig im Bereich Straßen- und Tiefbau
· Straßenunterhaltung, Straßenkontrolle, Straßenreinigung, Organisation der Rufbereitschaft
· Umsetzung ordnungspolizeilicher und verkehrsrechtlicher Anordnungen
· Einsatzleitung des operativen Winterdienstes
· Fachliche Beratung und Dienstleistungen für städtische Einrichtungen
· Organisation des wirtschaftlichen Personaleinsatzes
· Pflege und Unterhaltung der Fahrzeuge, Ausrüstung und Technik des Kommunalbetriebes
· Konsequente Umsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung
Das bringen Sie mit:
· Eine einschlägige Ausbildung im Bereich Straßenbau und/oder Tiefbau oder im Bereich Garten- und Landschaftsbau oder ein Studium der Landpflege/Landschafts- und Freiraumplanung (FH) mit langjähriger entsprechender Berufserfahrung
· Kenntnisse sowie Erfahrung im Umgang mit Personalführung
· Ein hohes Maß an Eigenverantwortung und die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten
· Ausgeprägtes technisches, kaufmännisches und praktisches Verständnis
· Kenntnisse über technische Vorschriften im übertragenen Aufgabenbereich, Unfallverhütungsvorschriften, VOB und VOL
· Beherrschung der MS-Office-Standardanwendungen
· Kenntnisse beim und Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen (mindestens Führerschein Klasse C1E, besser CE) und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (FFZ), Kleintraktoren und Anbaugeräte
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