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2024-237-JBH Sozialpädagoge: in (m/w/d) für das Projekt Neu am Start über 16h U25
Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg (DE)
Aktualität: 12.11.2024
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12.11.2024, Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg (DE)
2024-237-JBH Sozialpädagoge: in (m/w/d) für das Projekt Neu am Start über 16h U25
Aufgaben:
- Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll insbesondere durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden.
- Die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden ist bedarfsorientiert während der gesamten Maßnahme einzusetzen. Hierbei ist ein besonderer Schwerpunkt darauf zu legen, drohende Maßnahme Abbrüche frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Angebote weitestgehend zu vermeiden.
Die Sozial- und Netzwerkarbeit umfasst insbesondere:
- Hilfestellung bei der Beseitigung individueller Vermittlungshemmnisse
- Analyse der persönlichen Netzwerke der Teilnehmenden
- Stabilisierung sozialer, persönlicher und familiärer Beziehungen
- Aktivitäten zur Motivationssteigerung der Teilnehmenden
- Entwicklung von zielgruppengerechten Angeboten zur Strukturierung des Alltags und zur individuellen Lebensplanung
- Organisation weiterer sozialer Hilfs- und Unterstützungsangebote, die den Teilnehmenden über die Maßnahme hinaus zur Verfügung stehen
Ziel ist hierbei die Beseitigung von Integrationshemmnissen durch Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.
Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören neben der Durchführung der Maßnahme:
- Koordinierung der Förderverläufe (die sozialpädagogische Begleitung plant, fördert organisiert, koordiniert, begleitet und dokumentiert kontinuierlich individuelle Förderverläufe)
- Anlassbezogene Hausbesuche (Gespräche in der gewohnten Umgebung durch Hausbesuche)
- Aufbau von verlässlichen Beziehungsstrukturen
- Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive
- Bedarfsorientierte Fallbesprechungen mit dem Bedarfsträger und
- Frühzeitige Planung des Übergangs in weiterführende Qualifizierungsangebote
- Betreuung der Teilnehmenden auch durch aufsuchende Beratung
Zusätzliche Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung sind mindestens:
- Alltagshilfen
- Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen
- Hilfestellung bei Problemlagen einschließlich der Vermittlung von Problemlösestrategien und Krisenintervention (auch bei drohender Wohnungslosigkeit)
- Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe, u.a. Begleitung der Teilnehmenden zu Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen (z. B. Beratungsstellen, Abtelefonieren von Ärzten)
- Punktuelle Familienarbeit (Transparenz des Qualifizierungsprozesses, Unterstützung der Integration, Gespräche mit Eltern) - bei volljährigen Teilnehmenden mit deren Einverständnis
- Verhaltenstraining (z. B. Anti-Aggressionstraining)
- Regelmäßige Sprechstundenangebote
Qualifikationen:
- Von der Sozialpädagogin/dem Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet.
- Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe) werden ebenfalls zugelassen.
- Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) vorliegt.
- Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.
Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik
- Grundlagen Psychologie
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik
- Förderpädagogik
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Medienpädagogik
Bei Erziehern, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Einsatz in der Maßnahme mindestens vier Monate in der Funktion der sozialpädagogischen Fachkräfte im Auftrag der BA tätig waren, ist der Nachweis der einschlägigen Zusatzqualifikation nicht erforderlich.
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