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Stiftung Berufliche Bildung
2024-146-JBH Sozialpädagoge*in (m/w/d) im Projekt Jobturbo in Hamburg Mitte und Hamburg-Eimsbüttel 12.11.2024 Stiftung Berufliche Bildung Hamburg (DE)
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2024-146-JBH Sozialpädagoge*in (m/w/d) im Projekt Jobturbo in Hamburg Mitte und Hamburg-Eimsbüttel
Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg (DE)
Aktualität: 12.11.2024

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12.11.2024, Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg (DE)
2024-146-JBH Sozialpädagoge*in (m/w/d) im Projekt Jobturbo in Hamburg Mitte und Hamburg-Eimsbüttel
Aufgaben:
Die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer ist bedarfsorientiert während der gesamten Maßnahme. Hierbei ist ein besonderer Schwerpunkt daraufgelegt, drohende Maßnahmeabbrüche frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Angebote weitestgehend zu vermeiden. - Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive - Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe bei Problemlagen (z.B. Alltagshilfen, Krisenintervention, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Integrationshilfen) - Verhaltenstraining - Zusammenarbeit mit dem in der Maßnahme eingesetztem Personal - Informationen zur Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Sucht- und Schuldnerberatung) - Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen. - Unterstützung bei der Organisation einer Kinderbetreuung, falls eine fehlende oder nicht ausreichend sichergestellte Kinderbetreuung einer Arbeitsaufnahme entgegensteht - Ggf. Unterstützung bei einer Verbesserung der Wohnsituation, falls dies zur Erhöhung der Aussicht auf eine dauerhafte Integration erforderlich ist - Überwindung einer Arbeitsaufnahme entgegenstehender familiärer Konflikte und geschlechterstereotyper Rollenverteilungen im Rahmen eines Familiencoachings, unter Einbeziehung der Partnerin/des Partners und der Eltern - Aufsuchende Betreuung, zur Herstellung des Zugangs zur Zielgruppe unter Einbindung der Familie - Erstellen und Fortschreiben der Förderplanung in Absprache mit den Teilnehmern und den in der Aktivierungshilfe eingesetzten Mitarbeitern - Abstimmung der Inhalte der Förderplanung mit dem Teilnehmer (Inhalt, Zeitpunkt und Gesprächsteilnehmer sind zu dokumentieren und dem Teilnehmer im Original auszuhändigen) - Zielvereinbarungen mit den Teilnehmern treffen und die Umsetzung kontrollieren und dokumentieren
Qualifikationen:
- ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. - Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil- Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe) werden ebenfalls zugelassen. - Pädagoginnen/Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine dreimonatige Berufserfahrung mit der Zielgruppe der Erwerbslosen nachweisen. Unter »erwerblos« in diesem Sinne werden sämtliche Personen verstanden, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Arbeit bestreiten. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) vorliegt. - Ersatzweise wird auch bis zur Hälfte der erforderlichen sozialpädagogischen Fachkräfte eine Qualifikation als staatlich anerkannte Erzieherinnen/ Erzieher, Erzieherinnen/ Erzieher - Jugend-/Heimerziehung, Heil-erziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen/ Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreimonatige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe der Erwerbslosen (s.o.) innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten: Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik, Grundlagen Psychologie, Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik, Förderpädagogik, Kommunikation und Gesprächsführung, Medienpädagogik.

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