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Berliner Feuerwehr
112 Classic - Ausbildung Feuerwehrfrau ­­/­­ Feuerwehrmann (m/w/d) nach abgeschlossener Berufsausbildung 18.07.2024 Berliner Feuerwehr Berlin (DE)
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112 Classic - Ausbildung Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann (m/w/d) nach abgeschlossener Berufsausbildung
Berliner Feuerwehr
Berlin (DE)
Aktualität: 18.07.2024

Anzeigeninhalt:

18.07.2024, Berliner Feuerwehr
Berlin (DE)
112 Classic - Ausbildung Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann (m/w/d) nach abgeschlossener Berufsausbildung
Aufgaben:
112 Classic beschreibt den traditionellen Zugang zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Dort werden Sie im Notfallrettungsdienst, in der Brandbekämpfung und in der technischen Hilfeleistung eingesetzt. Dies umfasst Einsatzfunktionen auf den Rettungswagen sowie auf den Fahrzeugen der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung. - Nach dem Ergebnis der Untersuchung beim Ärztlichen Dienst sind Sie uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich.
Qualifikationen:
Soft-Skills: Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen - Sie sind Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. - Sie treten jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin ein. Damit ist u.a. gemeint, dass Sie keinen extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen angehören oder deren Meinungen vertreten. - Sie sind persönlich und charakterlich für den Dienst als Beamtin oder Beamter bei der Berliner Feuerwehr geeignet. D. h. Sie haben ein einwandfreies Führungszeugnis, keine Vorstrafen und konsumieren keine Drogen. - Sie haben einen Hauptschulabschluss (oder eine gleichwertige Schulausbildung) und eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Berufsausbildung an einer technischen Fachschule oder erfolgreiche Beendigung der Fachoberschule. - Sie sind zum Beginn der Ausbildung mindestens 18 Jahre und höchstens 35 Jahre alt, d. h. das 36. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. - Sie sind im Besitz des deutschen Schwimmabzeichens in Silber (nicht älter als 2 Jahre). - Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B vor Ausbildungsbeginn. Dies ist Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C während der Ausbildung. - Der Umgang mit Körperflüssigkeiten, wie z.B. Blut, stellt kein Problem für Sie dar. - Nachweis über Qualifikation im Rettungsdienst (ab Rettungssanitäter)

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