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Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann / Brandmeisterin / Brandmeister # Beamten - Ausbildung (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Aktualität: 03.08.2024

Anzeigeninhalt:

03.08.2024, Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann / Brandmeisterin / Brandmeister # Beamten - Ausbildung (m/w/d)
Aufgaben:
Die Praktika absolvieren Sie in Bundeswehr-Feuerwehren sowie in Dienststellen der Bundeswehr mit Brandschutzaufgaben. Im Vorbereitungsdienst werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf für Ihr späteres Amt ausgebildet. Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate. Als Beamtin oder Beamter im mittleren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Feuerwehr nehmen Sie alle Aufgaben und Tätigkeiten in der Verwendung des hauptamtlichen zivilen Brandschutzpersonals im Grundbetrieb wahr. - Sie werden überwiegend auf Truppenübungsplätzen, Marineanlagen, Flugplätzen, Untertageanlagen sowie in sonstigen zu schützenden Bundeswehrliegenschaften eingesetzt. - Sie werden ausbildungs- und einsatzerfahrungsentsprechend in den jeweiligen Funktionen im Rahmen der Gliederung von Feuerwehreinsatzeinheiten verwendet. - Zu den vielfältigen Aufgabenfeldern gehören u.a. die Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen, die Gebäudebrandbekämpfung, die Wald-, Moor- und Heidebrandbekämpfung sowie die Munitions-, Flugzeug- und Schiffsbrandbekämpfung, die technische Rettung sowie allgemeine Hilfeleistung.
Qualifikationen:
- Sie weisen bis zum Einstellungstermin einen Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung** (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Abschlussprüfung als staatlich geprüfte Technikerin/ geprüfter Techniker) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nach. - Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. - Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein. - Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen. - Voraussetzung für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist, dass Sie das 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet haben. - Darüber hinaus werden die uneingeschränkte Feuerwehrdienst- und Atemschutzgeräteträgertauglichkeit sowie die Kraftfahrverwendungsfähigkeit erwartet. - Sie verfügen über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.