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Ausbildung zur Notfallsanitäterin ­­/­­ zum Notfallsanitäter (m/w/d) 17.07.2024 Berliner Feuerwehr Berlin (DE)
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Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter (m/w/d)
Berliner Feuerwehr
Berlin (DE)
Aktualität: 17.07.2024

Anzeigeninhalt:

17.07.2024, Berliner Feuerwehr
Berlin (DE)
Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter (m/w/d)
Aufgaben:
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten bei medizinischen Notfällen bis zum Eintreffen der Ärztin/ des Arztes Erste Hilfe und führen lebensrettende Maßnahmen durch. Sie assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung und befördern kranke oder verletzte Personen unter fachgerechter Betreuung in ein Krankenhaus. - Nach dem Ergebnis der Untersuchung beim Ärztlichen Dienst sind Sie uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich.
Qualifikationen:
- Sie treten jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin ein. Damit ist u.a. gemeint, dass Sie keinen extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen angehören oder deren Meinungen vertreten. - Sie sind persönlich und charakterlich für die Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr geeignet. D. h. Sie haben ein einwandfreies Führungszeugnis, keine Vorstrafen und konsumieren keine Drogen. - Sie haben mindestens einen mittleren Schulabschluss (MSA) oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulausbildung. - ODER: Sie haben einen Hauptschulabschluss (oder eine gleichwertige Schulausbildung) und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (eine zweijährige ausschließlich schulische Berufsausbildung wird nicht anerkannt). - Sie sind zum Beginn des ersten rettungsdienstlichen Praktikums (4 Wochen nach Einstellungstermin) mindestens 18 Jahre alt. - Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B oder verpflichten sich, diese spätestens bis 12 Monate nach Ausbildungsbeginn zu erwerben. Dies ist Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C während der Ausbildung. - Der Umgang mit Körperflüssigkeiten, wie z.B. Blut, ist kein Problem für Sie. - Nachweis über Qualifikation im Rettungsdienst (ab Rettungssanitäter)

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