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Verwaltungsmitarbeiter*in
Leuphana Universität Lüneburg Stiftungsuniversität
Lüneburg (DE)
Aktualität: 12.10.2024
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12.10.2024, Leuphana Universität Lüneburg Stiftungsuniversität
Lüneburg (DE)
Verwaltungsmitarbeiter*in
Aufgaben:
- Erledigung allgemeiner Studiengangsarbeiten (Büroorganisation, Posteingang und -ausgang, Selbstständiges Beschaffungsmanagement und Verwaltung mit Entscheidungsbefugnissen unter Anwendung konkreter Kenntnisse einschlägiger Vorschriften und Verordnungen, Führen von Korrespondenz)
- Unterstützung in der Lehr- und Veranstaltungsorganisation (insb. Beantragung von Lehraufträgen, Betreuung von Lehrbeauftragten, Raummanagement, Catering, Skriptenwesen)
- Bearbeitung diverser Haushaltsangelegenheiten (insb. Gebührenstellung, Zuarbeit im Mahnprozess, Rechnungswesen, Beantragung von SHK)
- Kontaktperson für Studierende und Lehrende in administrativen Angelegenheiten, persönlich, telefonisch und per Email
- Pflege von Studiengangsdaten
- Unterstützung im Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Qualifikationen:
Für die englischsprachigen Weiterbildungsstudiengänge der Professional School (PS) sucht die Universität zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine verantwortungsvolle, motivierte und engagierte Persönlichkeit als
- Verwaltungsfachangestellte*r oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift erwünscht
- Sie haben sehr gute PC-Kenntnisse, insbesondere sind Sie mit den MS-Office-Produkten sowie im Umgang mit digitalen Medien (Internet) vertraut.
- Sie haben ein professionelles und seriöses Auftreten und gepflegtes Äußeres.
- Sie verfügen über Berufserfahrung im Umgang mit Publikumsverkehr und Ratsuchenden per Mail und am Telefon.
- Sie behalten in stressigen Situationen den Überblick und die Ruhe.
- Zu Ihren Stärken zählen Büroorganisation, Serviceorientierung, Verantwortungsbewusstsein, Ausdrucksvermögen, Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, eine rasche Auffassungsgabe sowie die Fähigkeit, Probleme eigenständig zu lösen
§ Erfahrung in Sekretariats- oder Verwaltungsangelegenheiten sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung
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