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Verwaltungsfachwirt*in ­­/­­ Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirt*in (FH) oder B.A. (m/w/d) für Landeskirchliche Immobilien­­,­­ Mietangelegenheiten 04.09.2024 Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Hannover
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Verwaltungsfachwirt*in / Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirt*in (FH) oder B.A. (m/w/d) für Landeskirchliche Immobilien, Mietangelegenheiten
Hannover
Aktualität: 04.09.2024

Anzeigeninhalt:

04.09.2024, Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Hannover
Verwaltungsfachwirt*in / Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirt*in (FH) oder B.A. (m/w/d) für Landeskirchliche Immobilien, Mietangelegenheiten
Aufgaben:
Bearbeitung von Mietangelegenheiten Betreuung und Entwicklung landeskirchlicher Immobilien in Bau- und Grundstücksangelegenheiten Erfassung und Pflege des Datenbestandes der landeskirchlichen Grundstücke und Gebäude Mitwirkung bei der konzeptionellen Entwicklung der Digitalisierung im Gebäudemanagement
Qualifikationen:
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt der Fachrichtung »Allgemeine Dienste« durch den Abschluss als Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirt*in (FH) oder Bachelor of Arts (Allgemeine Verwaltung bzw. Verwaltungsbetriebswirtschaft); Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder abgeschlossene Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt*in) Kenntnisse des BGB (insbesondere Grundstücksrecht und Mietrecht) und der anderen Rechtsgebiete, Kenntnisse im Immobilienrecht sind wünschenswert Die Fähigkeit, sich sorgfältig in kirchliche und andere Rechtsvorschriften (z. B. auch Bundes- und Landesgesetze) einzuarbeiten Gute Ausdrucks-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick gerade im Hinblick auf Vertragsangelegenheiten Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit Selbständiges und verantwortungsvolles Arbeiten Gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen (Excel, Word, Outlook) Fahrerlaubnis Klasse B sowie die Bereitschaft zur Durchführung gelegentlicher Dienstreisen (in Ausnahmefällen auch mit Übernachtung) Eine Tätigkeit im Kirchenbeamtenverhältnis setzt die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD voraus. Wird die Stelle mit einer Person im Angestelltenverhältnis besetzt, setzen wir ein loyales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche voraus. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die evangelische Prägung unserer Kirche achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.

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