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Kreisverwaltung d. Rheinisch- Bergischen Kreises
Sozialarbeiter/in ­­/­­ Sozialpädagogen­­/­­in für die Amtsvormundschaften (w/m/d) 25.06.2024 Kreisverwaltung d. Rheinisch- Bergischen Kreises Bergisch Gladbach (DE)
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Sozialarbeiter/in ­­/­­ Sozialpädagogen­­/­­in für die Amtsvormundschaften (w/m/d)

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Kreisverwaltung d. Rheinisch- Bergischen Kreises
Bergisch Gladbach (DE)

Informationen zur Anzeige:

Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogen/in für die Amtsvormundschaften (w/m/d)
Kreisverwaltung d. Rheinisch- Bergischen Kreises
Bergisch Gladbach (DE)
Aktualität: 25.06.2024

Anzeigeninhalt:

25.06.2024, Kreisverwaltung d. Rheinisch- Bergischen Kreises
Bergisch Gladbach (DE)
Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogen/in für die Amtsvormundschaften (w/m/d)
Ihre Aufgaben:
Das Amt für Familie und Jugend ist für die Kommunen Burscheid, Kürten und Odenthal als Jugendamt und für die Familienförderung sowie die Abwicklung von finanziellen Familienhilfen für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Insgesamt arbeiten im Amt 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in drei Abteilungen. Sie stellen sicher, dass die entsprechenden Förderungen, egal ob finanziell oder persönlich, bei den jungen Menschen und ihren Familien ankommen Im Sachgebiet »Amtsvormundschaften« erfolgt hierbei die gesetzliche Vertretung und Wahrnehmung sämtlicher persönlicher und vermögensrechtlicher Angelegenheiten eines Mündels. - Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch Bestimmung von Wohnort und Wohnung - Ausübung der Gesundheitsfürsorge durch Absicherung der notwendigen medizinischen Betreuung - Entscheidungsfindung zur Wahl des Kindergartens, Schul- und Berufsweg und Begleitung des Mündels durch z.B. Wahrnehmung von Elternsprechtagen o. Ä. - Bestimmung der Erziehungsziele und Beaufsichtigung der Erziehung - Antragstellung auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung - Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts gem. § 5 SGB VIII - Beteiligung am Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII - Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Mündels - Einwilligung zur Taufe, Kommunion, Konfirmation und Firmung sowie Jugendweihe - Klärung der Vaterschaft durch Zustimmung zur Anerkennung gem. § 1595 Abs.2 BGB oder Vertretung des Mündels im gerichtlichen Anfechtungs- oder Feststellungsverfahren nach §§ 1600, 1600e BGB; - Anlegen eines Vermögensverzeichnisses - Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. - Teilnahme an Strafverfahren als gesetzlicher Vertreter des Mündels
Das bringen Sie mit:
Grundsätzliche Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist ein abgeschlossenes Studium (Bachelor / Diplom) in den Studiengängen - Sozialpädagogik sowie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge - rechtliche und sozialpädagogische Kompetenzen - fachliche Grundkenntnisse - Kompetenzen zur Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes im Arbeitsbereich - flexible Gestaltung der Arbeitszeit - sicherer Umgang mit Word, Grundkenntnisse in Excel - Kenntnisse im Bereich des Asylrechts sind vorteilhaft - situative und methodische Gesprächsführung insbesondere der Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern und methodisch geschulte Fähigkeit zur Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen - sicheres Auftreten - Verhandlungsgeschick - Fremdsprachenkenntnisse sind vorteilhaft

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