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Betreuung und Jugendhilfe Enzkreis und Region Heilbronn gGmbH
Schulsozialarbeit (S12) mit Sozialer Gruppenarbeit (S11b) 30.10.2024 Betreuung und Jugendhilfe Enzkreis und Region Heilbronn gGmbH Heilbronn, Neckar (DE)
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Schulsozialarbeit (S12) mit Sozialer Gruppenarbeit (S11b)

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Betreuung und Jugendhilfe Enzkreis und Region Heilbronn gGmbH
Heilbronn, Neckar (DE)
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Schulsozialarbeit (S12) mit Sozialer Gruppenarbeit (S11b)
Betreuung und Jugendhilfe Enzkreis und Region Heilbronn gGmbH
Heilbronn, Neckar (DE)
Aktualität: 30.10.2024

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30.10.2024, Betreuung und Jugendhilfe Enzkreis und Region Heilbronn gGmbH
Heilbronn, Neckar (DE)
Schulsozialarbeit (S12) mit Sozialer Gruppenarbeit (S11b)
Aufgaben:
Schulsozialarbeit (S12) mit Sozialer Gruppenarbeit (S11b) Im Rahmen der Schulsozialarbeit arbeiten Sie mit den Lehrkräften auf einer verbindlichen und gleichberechtigten Basis zusammen. Wichtiges Ziel ist die Herstellung der Chancengleichheit für alle Schüler. Sie sorgen also dafür, dass den Kindern unabhängig von sozialer Herkunft, Migrationshintergrund oder Bildungserfolg des Elternhauses die notwendige Unterstützung und Förderung zukommt. Ihre allgemeinen Aufgaben sind demnach Prävention, Partizipation, Integration und Inklusion. Ihre fachlichen Standards sind Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Transparenz, Ganzheitlichkeit, Gemeinwesenorientierung und Ressourcenorientierung. Die Soziale Gruppenarbeit als Angebot zum sozialen Lernen soll die positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen beitragen. Gesamtziel ist die Förderung der Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Qualifikationen:
Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1 sind notwendig. Die notwendige berufliche Qualifikation liegt bei einem Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik bzw. in vergleichbaren Studiengängen im Bereich des Sozialwesens vor. Vor Arbeitsantritt, nicht jedoch bereits für eine Bewerbung, benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragung (nicht älter als 3 Monate), eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) und den Nachweis über mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.

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