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Landkreis Uelzen
Sachbearbeitung Gewerbeabfallberatung­­/­­Disposition 27.04.2024 Landkreis Uelzen Uelzen, Lüneburger Heide (DE)
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Sachbearbeitung Gewerbeabfallberatung/Disposition
Landkreis Uelzen
Uelzen, Lüneburger Heide (DE)
Aktualität: 27.04.2024

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27.04.2024, Landkreis Uelzen
Uelzen, Lüneburger Heide (DE)
Sachbearbeitung Gewerbeabfallberatung/Disposition
Abfallwirtschaftsbetrieb (awb) Sachgebiet Abfallberatung - Beratung von Gewerbetreibenden, Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Betriebsleitungen und Anlagenbetreibern in allen entsorgungsrechtlichen und organisatorischen Fragen der Abfallentsorgung, -vermeidung, -trennung und -verwertung (einschl. Vor-Ort-Beratung) - Durchsetzung der fachgerechten Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen gem. GewAbfV und Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Uelzen - statistische Auswertungen, Abstimmung mit Behörden - Aufbau und Aktualisierung eines Katasters von Gewerbebetrieben u.a. zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungsgrades - Elektronische Nachweisführung (eANV) - Erarbeitung, Durchführung und Koordination von Werbemaßnahmen und Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit für den gewerblichen Bereich - Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen/Kampagnen - Inhaltliche Vor- und Aufbereitung von Pressemitteilungen für die Betriebsleitung und die Pressestelle des Landkreises Uelzen · Planung und Steuerung der Fahrzeug- und Personalverteilung im Bereich Abfuhr
- Hohes Maß an Problemlösungskompetenz - Verantwortungsbereitschaft - Selbstständige Aufgabenorganisation - Konstante Belastbarkeit - Teamfähigkeit - Sichere und zielorientierte mündliche Kommunikation - Erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium im Studiengang Abfall- und Entsorgungstechnik oder vergleichbarer Studiengang - Einschlägige Kenntnisse im Abfallrecht (insbesondere Gewerbeabfallverordnung) einschl. Nachweisverfahren - Berufserfahrung im Bereich Abfallwirtschaft sowie der Öffentlichkeitsarbeit und hohe Aufgeschlossenheit gegenüber digitalen Medien und Prozessen sind wünschenswert - Sie verfügen über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und sind bereit Ihren privaten PKW gegen Kostenerstattung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung dienstlich einzusetzen

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