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Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Sachbearbeitung Artenschutz 19.10.2024 Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt Dessau-Roßlau (DE)
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Sachbearbeitung Artenschutz

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Sachbearbeitung Artenschutz
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Aktualität: 19.10.2024

Anzeigeninhalt:

19.10.2024, Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Sachbearbeitung Artenschutz
Aufgaben:
· eigenständige und fachbehördlich begründete Bearbeitung von Ausnahme-genehmigungen von den Verboten des §§ 39 Abs. 1 sowie 44 und 45 BNatSchG zum Schutz von Tieren und Pflanzen · fachbehördliche Beratung von Gewerbetreibenden, den Ämtern der Stadt und den Bürgern über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen, insbesondere den Schutz von Lebensräumen besonders geschützter Tier- und Pflanzarten · Planung und Durchführung von geeigneten Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Brut-, Aufzucht- und Überwinterungsstätten von wildlebenden Arten, sowie zum Schutz des Ökosystems vor nichteinheimischen, invasiven Tier- und Pflanzenarten
Qualifikationen:
· Abschluss eines naturwissenschaftlichen-landschaftsökologischen Studiums mit Bezug zum Naturschutzrecht (zum Beispiel Biologie oder Landschaftsökologie) erforderlich · Führerschein Klasse B erforderlich · sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie fundierte EDV-Kenntnisse hinsichtlich Standardsoftware erforderlich - gründliche und umfassende Fach- und Rechtskenntnisse im Verwaltungs- und Naturschutzrecht - fundierte EDV-Kenntnisse hinsichtlich GIS-Anwendungen - Qualifikation zum Verwaltungsvollzugsbeamten - Interesse und Verständnis für naturschutzfachliche Zusammenhänge und Identifikation mit den Aufgaben des Umweltschutzes allgemein · Erfahrungen in der Anwendung naturschutzfachlicher und -rechtlicher Regelwerke in der Praxis sowie praktische Erfahrungen im Bereich der Umweltverwaltung, idealerweise im Naturschutz wünschenswert · Organisations- und Kooperationsfähigkeit sowie Sorgfalt · Lernfähigkeit und -bereitschaft sowie Entscheidungsfähigkeit und -freude Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 BZRG beizubringen.

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